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05.04.2013

Enges Korsett

Die Innenstadt wird weiter verplant

Der Entwicklungsrichtplan Innenstadt will die räumliche Entwicklung der Basler Innenstadt in den nächsten zehn bis 15 Jahren abbilden. Dabei stellt er auf ein Mitwirkungsverfahren ab, das von Beginn weg mangelhaft war.

Die Innenstadt (respektive der von den Behörden als Innenstadt definierte Perimeter) ist Schauplatz sich teils widersprechender Erwartungen. Im historisch gewachsenen Zentrum der ganzen Region sind all jene Funktionen weiterhin bedeutsam, die eine Anziehungskraft auf die Bewohner anderer Stadtteile, auf Leute aus der Region und auf Touristen ausüben.

Leider kommt der Entwicklungsrichtplan Innenstadt auf über 140 Seiten als eher starres Konzept daher. Weil die Nutzung des öffentlichen Raumes sich manchmal rasch ändert, wäre es schön, wenn das strategische Planungsinstrument anpassungsfähig bliebe. Letztlich braucht es schlicht die Einsicht, dass nicht alles planbar ist und dass die Stadt sich auch "natürlich" entwickeln muss.

Es bleibt zu hoffen, dass sich die betroffenen Kreise bei konkreten Projekten einbringen können. Das gilt sowohl für Arbeiten an Plätzen und Strassen, die hoffentlich möglichst kurz ausfallen, um Umsatzeinbussen zu vermindern, als auch für die Neubeurteilung von "Instrumenten" wie den Boulevardplan Innenstadt und das "Gastronomie-Sekundärlärm-Beurteilungsinstrument" (GASBI).

Das Mitwirkungsverfahren "Qualität im Zentrum", dessen Ergebnisse dem Entwicklungsrichtplan zugrunde liegen, wies leider gravierende Mängel auf. So erschwerte der weitläufige Perimeter eine zielgerichtete Diskussion über Wünschenswertes und Machbares. Zudem war die Mitwirkung zu wenig ergebnisoffen und die Verwaltung war übervertreten.

Die Anliegen der grossen Mehrheit der Innenstadtnutzer aus den Aussenquartieren, aus der Agglomeration und aus der gesamten trinationalen Region fanden zu wenig Eingang in die Ergebnisse des Verfahrens, auch wenn die zunächst fehlende Nutzerstudie noch korrigierend einzugreifen versuchte.

Es verwundert daher nicht, dass die nun aufgeführten strategischen Entscheide nicht immer nachvollziehbar sind. So führt der Anspruch der Verwaltung, auch bei alltäglichen, nicht bewilligungspflichtigen Nutzungen ausgleichend eingreifen zu wollen, das Instrument der Bewilligung ad absurdum.

Hinzu kommt beispielsweise die Verwendung des schwammigen Begriffes "verträgliches Mass", wobei insbesondere unklar bleibt, welche Instanz dieses Mass nach welchen Kriterien festlegen soll. Schliesslich führen die schlecht abgrenzbaren Nutzungsfunktionen wie Begegnung, Flanieren und Verpflegung zu grosser Verwirrung und machen das Dokument unleserlich.

Ungewissheit beim NöRG

Der Entwicklungsrichtplan Innenstadt wurde in Unkenntnis der gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich der Nutzung des öffentlichen Raumes erstellt. Mit dem total revidierten Allmendgesetz, neu "Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes", versucht die Regierung, diese Lücke nachträglich zu füllen.

Leider bleibt sie in ihren Ausführungen recht vage und lässt der Verwaltung grossen Spielraum bei der Formulierung der nötigen Konkretisierungen auf Verordnungsstufe. Der Forderung, das neue Gesetz gemeinsam mit der ausführenden Verordnung vorzulegen, will die Regierung nicht nachkommen, obgleich sie die Notwendigkeit einer Diskussion verschiedener Punkte auf politischer Ebene anerkennt.

Die Innenstadtentwicklung ist kein rein stadt- oder bauplanerisches Unterfangen. Gefragt ist vielmehr eine ganzheitliche Betrachtung, insbesondere auch unter Berücksichtigung von Marketingaspekten. Der Entwicklungsrichtplan Innenstadt und das neue NöRG werden hoffentlich zur dringend notwendigen Qualitätssteigerung in der Innenstadt beitragen.


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