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23.04.2013

Mehrwertsteuer-Reform droht zu scheitern

Nationalratskommission will beim Status Quo bleiben

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates beantragt mit 16 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung, nicht auf die neue Mehrwertsteuer-Vorlage einzutreten und beim Status quo mit drei MwSt-Sätzen zu bleiben.

Der Bundesrat hatte dem Parlament am 30. Januar 2013 gemäss dessen Rückweisungsauftrag vom 21. Dezember 2011 Varianten für ein Modell mit zwei anstelle von aktuell drei Steuersätzen unterbreitet. "Eine Mehrheit der Kommission sieht keinen Nutzen in einer Einführung eines Zweisatz-Modells, da die damit verbundene administrative Vereinfachung zu gering ausfällt, um die massiven sozialen Auswirkungen rechtfertigen zu können", heisst es in einer Mitteilung.

Beide der vom Bundesrat ausgearbeiteten Varianten sehen eine Erhöhung des reduzierten Steuersatzes vor. In den Augen der Kommissionsmehrheit würde die damit verbundene Verteuerung der Nahrungsmittel zu einer disproportional höheren Mehrbelastung für die bereits heute weniger begünstigen Haushalte führen.

Auch für die Landwirtschaft wäre nach Meinung der Kommissionsmehrheit mit grossen Zusatzkosten zu rechnen. Die Vorschläge zum Zweisatz-Modell seien insgesamt sozial unverträglich und eine Bevorzugung einzelner Branchen im Rahmen des Mehrwertsteuergesetzes unzulässig.

Eine Minderheit beantragt, auf die Vorlage einzutreten, da sie dem damaligen Willen des Parlaments entspricht und neben der Frage der Anzahl und Höhe der Steuersätze auch diverse andere wichtige Neuregelungen und Anpassungen an die geltende Rechtspraxis enthält. Letzteren Punkt anerkennt auch eine Mehrheit der Kommission. Mit 19 zu 5 Stimmen hat sie beschlossen, diese übrigen Revisionen sowie weitere offenen Fragen auf dem Weg einer Kommissionsmotion zu bereinigen.

Die vorgeschlagenen Zweisatz-Modelle in der Mehrwertsteuer-Vorlage hätten das Anliegen der Volksinitiative von Gastrosuisse erfüllt. Durch den Nichteintretensentscheid der Kommission kann diese Gesetzesrevision jedoch nicht mehr als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative behandelt werden.

In der Folge sprach sich die Kommission mit 16 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung dafür aus, die Beratung der Volksinitiative bis zu ihrer nächsten Sitzung zu sistieren. Sie will sich im Mai vertieft damit befassen, ob sie einen neuen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative ausarbeiten möchte und was dieser beinhalten soll.


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