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05.07.2013

Weko eröffnet Untersuchung im Bereich Saiteninstrumente

Hinweise auf Abreden über Mindest- und Festpreise

Die Wettbewerbskommission hat eine Untersuchung gegen die Musik Olar AG eröffnet. Es bestehen konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen von kartellrechtlich unzulässigen Wettbewerbsabreden. Gestern fand eine Hausdurchsuchung statt.

In Bezug auf den Vertrieb von Saiteninstrumenten, insbesondere Gitarren, Bässen und Zubehör der Marken Ibanez, Martin und Fulltone liegen den Wettbewerbsbehörden konkrete Informationen vor, welche auf das Vorliegen von Abreden über Mindest- oder Festpreise (sogenannte Preisbindungen der zweiten Hand) hindeuten.

Diesen Informationen zufolge hat die Musik Olar AG auf ihre Wiederverkäufer systematisch Druck ausgeübt, in erster Linie durch die direkte Beeinflussung der Preis- und Rabattpolitik.

Es bestehen zudem Indizien, welche darauf hindeuten, dass die Preisbindungen der zweiten Hand unter Mitwirkung anderer Marktteilnehmer zustande gekommen sind. Mit der eröffneten Untersuchung wird geprüft, ob kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsabreden im genannten Sinne vorliegen.


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