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28.01.2014

Verkehrskonzept sorgt für Ärger und gefährdet das Gewerbe

Restriktive Zufahrtszeiten bereiten Probleme

Eigentlich gilt seit dem 1. Januar 2014 das neue Verkehrskonzept für die Basler Innenstadt. Allerdings fehlt grösstenteils noch die Beschilderung – die entsprechenden Signalisationen sollen nach der Fasnacht montiert werden. Vor allem stossen aber die neuen, und gegenüber den alten Regelungen noch restriktiveren Zufahrtszeiten, und die gebührenpflichtigen Kurzbewilligungen ausserhalb der Güterumschlagszeiten für die Kernzone der Innenstadt bei Gewerbe-, Handels- und Gastronomiebetrieben auf Unverständnis.

nf. Das neue Verkehrskonzept für die Innenstadt wurde am 12. Januar 2011 durch den Grossen Rat beschlossen, "die Umsetzung durch die Verwaltung ist aber desaströs und absolut praxisfern", beklagt Josef Schüpfer, Präsident des Wirteverbandes Basel-Stadt. "Wem nützt es denn, wenn den Unternehmen in der Innenstadt immer mehr Steine in den Weg gelegt werden? Die Betriebe sind auf praktikable Rahmenbedingungen angewiesen, sonst können sie es sich schlichtweg nicht mehr leisten, ihren Kunden ein tragfähiges Preis-Leistungsverhältnis anzubieten." Als Folge würden Unternehmen aus der Innenstadt verschwinden und Arbeitsplätze gingen verloren, und ob dies im Sinne einer Attraktivitätssteigerung ist, muss laut Josef Schüpfer bezweifelt werden.

"Wir respektieren den politischen Willen, die Innenstadt durch die Verbannung des motorisierten Individualverkehrs attraktiv zu machen", erklärt Gewebeverbands-Direktor Gabriel Barell, "nicht aber zulasten des Gewerbes! Ausserdem hat die Verwaltung konkrete Details sehr spät geliefert, und erst dann sind die praktischen Probleme erkennbar geworden."

Mathias Böhm, Geschäftsführer der Pro Innenstadt, sieht durchaus einen Mehrwert durch Regelungen für eine fussgängerfreundliche Innenstadt, "diese dürfen aber nicht gegen elementare Bedürfnisse der Wirtschaft gerichtet sein. Obwohl wir schon seit Jahren immer wieder auf Probleme aufmerksam gemacht haben, die mit der Einführung des neuen Verkehrsregimes entstehen, hat man dem bei der Verwaltung mangels klarem Konzept offenbar zu wenig Beachtung geschenkt. Überdies sollte dem Gewerbe eine längere Anpassungsfrist eingeräumt werden."

Eingeschränkte Zufahrtszeiten sind nicht praktikabel

Die restriktiven Zufahrtszeiten werden von vielen Betrieben als zu radikal empfunden. "Ich habe nichts gegen Verkehrsberuhigungsmassnahmen", sagt Hanspeter Fontana, Wirt der Safranzunft, "aber als Gastronomiebetrieb sind wir darauf angewiesen, dass wir und unsere Zulieferer, aber auch zum Beispiel Orchester, die bei Anlässen auftreten, oder Handwerker zu vernünftigen Zeiten vor Ort entladen können. Zudem könnten die vorgesehenen Zeitfenster (ab 6 Uhr morgens) für Zulieferungen zu personellen und arbeitsrechtlichen Probleme führen." Hanspeter Fontana weist darauf hin, dass es für Gastronomiebetriebe, die erst abends oder bis spät nachts geöffnet sind, äusserst schwierig sein wird, die frühmorgendlichen Zufahrtszeiten einzuhalten.

Wie man künftig die Probleme bezüglich Zulieferungen lösen will, ist auch für Markus Rietschi von der Getränkehandelsfirma Theo Rietschi AG aus Arlesheim, die viele Restaurants, Bars und Clubs in der Innenstadt beliefert, unklar. "In Städten wie Zürich oder Genf, die auch Innerstadt- und Fussgängerzonen kennen, kann man ganz nahe über Querstrassen an die verkehrsfreien Hauptachsen hineinfahren. Das ist, zumindest im Grossbasel, infolge der topografischen Verhältnisse – auf der einen Seite sind der verkehrsfreie Münsterhügel, auf der anderen Seite der verkehrsfreie Kohlen- und Spalenberg – nicht möglich. Auch aus diesem Grund wird die komplette Schliessung der Innenstadt für uns grosse Probleme bringen."

Markus Rietschi gibt im Weiteren zu bedenken, dass mit dem neuen Verkehrsregime ausserplanmässige Lieferungen nur noch unter Kostenfolge mit Bewilligungen möglich sind, und es wegen der engen Zeitkorridore, in denen Zulieferungen zu erfolgen haben, zu regelrechten Staus vor den zu beliefernden Betrieben kommen wird, "weil alle gleichzeitig liefern wollen, aber der Platz dafür nicht ausreicht. Die Folge: Zulieferer gönnen sich ökologisch und ökonomisch sinnlose Zusatzrunden, bis sie endlich ent- oder beladen können, anderweitig riskieren sie eine Busse."

Not- und andere Fälle

Zur Vermeidung von Bussen für Fahrten ausserhalb der dafür vorgesehenen Zeiten sieht das neue Basler Verkehrskonzept die Ausstellung von Einzelbewilligungen zum Preis von jeweils 20 Franken vor. Dabei verspricht die Verwaltung unbürokratisches Vorgehen und vor allem eine Erteilung der Bewilligung innerhalb von 24 Stunden. Viele Kritiker des Verkehrskonzepts, wie Josef Schüpfer, halten dies bestenfalls für Realsatire, "denn Gastronomiebetriebe müssen oft situativ reagieren, brauchen auch untertags Nachschub an frischen Nahrungsmitteln und Getränken, aber auch im Detailhandel lassen sich nicht alle Lieferungen auf ein paar wenige Morgenstunden begrenzen".

Einzig Blaulichtorganisationen sowie andere öffentliche Dienste haben im neuen Verkehrsregime bewilligungsfreien, kostenlosen Zugang zur Innenstadt. In allen anderen, und vor allem begründeten Fällen müssen für "nicht aufschiebbare und nicht während den Güterumschlagszeiten vornehmbare Verrichtungen" gebührenpflichtige Kurzbewilligungen beantragt werden. Dies gilt zum Beispiel für Schlüsseldienste, die im Auftrag der Polizei Türen notfallmässig öffnen müssen, oder für Sanitärfirmen bei der Behebung von akuten Wasserschäden. Naturgemäss lassen sich für diese "Verrichtungen" nicht 24 Stunden im Voraus Bewilligungen anfordern. Es wird deshalb von den Gewerbetreibenden als Schildbürgerstreich bezeichnet, wenn die Verwaltung mitteilt, in solchen Fällen ausgestellte Bussen könnten zurückerstattet werden.

Politischer Druck soll Korrekturen bringen

Der Gewerbeverband Basel-Stadt hat nun auf die teilweise nicht mehr nachvollziehbaren Wege der Verwaltung reagiert und fordert in einer politischen Offensive Änderungen und Nachbesserungen. Mit Vorstössen von Grossrätinnen und Grossräten von CVP, GLP, FDP, LDP und Grünem Bündnis soll nun der Verwaltung Beine gemacht werden. So sollen Lieferzeitfenster verlängert oder Innerstadt-Firmen der freie Zugang zur City mit ökologischen Fahrzeugen gewährt werden. Weiter wird eine Rechtsgrundlage für Konzessionen für Kurierbetriebe für die Kernzone, mit Fokus auf Velos und ökologischen Fahrzeugen gefordert, ein einfacheres und günstigeres City-Gebührensystem für dringliche Innerstadt-Zufahrten verlangt oder der bewilligte Versuch zu Sperr-Pollern vorgeschlagen.

Ob diese politischen Vorstösse Früchte tragen, tatsächlich zielführend sind und die für viele untragbare Situation entschärft wird, muss nun abgewartet werden. Eines wird jedoch immer klarer: Der Graben zwischen politisch Verantwortlichen, deren ausführenden Verwaltung auf der einen, und dem Gewerbe auf der anderen Seite muss dringend "zurückgebaut" werden. Gelingt dies nicht, werden die negativen Folgen nicht nur für die betroffenen Betriebe spürbar sein.

Gebührenpflichtige Kurzbewilligungen gibt es nur für "nicht aufschiebbare und nicht während der Güterumschlagzeiten vornehmbare Verrichtungen". Bild: Juri Weiss / bs.ch


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