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25.02.2014

Mindestlohn-Initiative gefährdet Arbeitsplätze

Bundesrat und Parlament empfehlen Ablehnung

Ein staatlich festgelegter Mindestlohn ist das falsche Mittel, um Personen mit tiefem Einkommen zu unterstützen. Der von der Initiative geforderte Mindestlohn – weltweit der höchste – würde Arbeitsplätze gefährden und es wenig qualifizierten Personen und Jugendlichen zusätzlich erschweren, den Einstieg ins Erwerbsleben zu finden. Der Bundesrat und das Parlament empfehlen deshalb, die Initiative abzulehnen.

Die Volksinitiative "Für den Schutz fairer Löhne" (Mindestlohn-Initiative) verlangt von Bund und Kantonen, dass sie die Festlegung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen fördern und einen gesetzlichen nationalen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde einführen. Dies entspricht rund 4000 Franken monatlich. Ziel der Initiative ist es, Armut und Lohndumping zu bekämpfen. Der Bundesrat lehnt die Initiative insbesondere aus folgenden Gründen ab:

Das Ziel, Armut und Lohndumping zu bekämpfen, ist unbestritten. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass ein gesetzlicher Mindestlohn zur Erreichung dieses Zieles nicht geeignet ist. Der geforderte gesetzliche Mindestlohn liegt im internationalen Vergleich mit Abstand an der Spitze. Er dürfte deshalb gerade denjenigen am meisten schaden, die gemäss Initiative davon profitieren sollten.

Tätigkeiten mit tieferen Anforderungen würden durch einen gesetzlichen Mindestlohn verteuert. Es besteht daher die Gefahr, dass diese Arbeitsplätze verschwinden. Wenig qualifizierte Arbeitskräfte oder Personen mit geringer Berufserfahrung wie Jugendliche oder Berufseinsteiger/innen und Wiedereinsteiger/innen hätten es somit deutlich schwerer, einen Arbeitsplatz zu finden. Zudem würde ihr Risiko steigen, arbeitslos zu werden. Gefährdet wären vor allem Arbeitsplätze in wirtschaftlich schwächeren Regionen und Branchen.

In der Schweiz werden die Löhne entweder individuell oder kollektiv ausgehandelt. Mindestlöhne werden grundsätzlich von den Sozialpartnern festgelegt. Diese kennen die Situationen ihrer Branchen und Unternehmen sehr genau und sind somit besser in der Lage, angemessene Mindestlöhne zu bestimmen.

Ein gesetzlicher Mindestlohn im Sinne der Initiative würde den Handlungsspielraum der Sozialpartner bei den Verhandlungen einschränken. Die insgesamt gut funktionierende Sozialpartnerschaft in der Schweiz wäre grundsätzlich in Frage gestellt.

Die flexible Lohnbildungspolitik hat weitgehend dazu beigetragen, dass im Bereich der Beschäftigung und der Einkommensverteilung gute Resultate erzielt werden konnten. Das Lohn- und Beschäftigungsniveau sind im internationalen Vergleich hoch und der Anteil Tieflohnstellen niedrig. Kaum einem Land gelingt zudem die Integration von weniger gut qualifizierten Personen und Jugendlichen so gut wie der Schweiz.

Mit Leistungen im sozialen Bereich und einem Steuersystem, das die höheren Einkommen proportional stärker belastet, entlastet und unterstützt der Staat gezielt Personen mit niedrigem Erwerbseinkommen, ohne dass dabei ihre Beschäftigung gefährdet wird. Überdies fördert der Bundesrat im Rahmen seiner Bestrebungen zur Armutsbekämpfung insbesondere die Bildungsmöglichkeiten von sozial benachteiligten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Dies verbessert ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft und hilft ihnen so auf lange Frist mehr als ein Mindestlohn.


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