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04.03.2014

Schweizer Buchhändler im Wettbewerb behindert

Warum der Weko-Entscheid gegen Grossisten nichts bringt

Letztes Jahr sanktionierte die Wettbewerbskommission zehn Grosshändler von französischsprachigen Büchern wegen der Beschränkung von Parallelimporten. Gegner einer Kartellgesetzrevision sahen sich durch die Busse von insgesamt 16.5 Millionen Franken in ihrer Sicht bestätigt, dass die bestehenden Regelungen genügen, um den Wettbewerb zu gewährleisten. Doch Schweizer Buchhändler werden nach wie vor benachteiligt.

Die gebüssten Grosshändler konnten durch Exklusivverträge mit diversen Verlagen den Markt abschotten und ein überhöhtes Preisniveau für Bücher in der Schweiz aufrechterhalten. Während mehrerer Jahre war es praktisch nicht mehr möglich, parallel zu importieren. Die Weko-Untersuchung ergab, dass die aufgebauten Vertriebssysteme den Wettbewerb auf dem Beschaffungsmarkt für französischsprachige Bücher stark einschränkten.

Zwar haben die gebüssten Grosshändler nun ihre Verträge und Verhaltensweisen angepasst, so dass Buchhändlern Alternativen zu den traditionellen Beschaffungskanälen offenstehen. Trotzdem nützt es nicht viel, wenn die Weko Abreden untersagt, mit denen Parallelimporte von Büchern in die Schweiz verhindert werden. Denn viele Verlage beliefern die Buchhändler gar nicht über Grossisten!

Schweizer Buchhändler können oft nicht parallel importieren, weil sie direkt bei den Verlagen in Frankreich einkaufen (müssen), wobei sie nicht zu den dort praktizierten Preisen bedient werden, sondern zu überhöhten Schweizer Preisen. Dieses "einseitige" Verhalten der Verlage und ihrer Tochtergesellschaften fällt nicht unter Art. 5 des Kartellgesetzes, weil eine Abrede fehlt. Nach der engen Auslegung des Begriffs der Marktbeherrschung durch die Weko fällt es auch nicht unter Art. 7 des Kartellgesetzes.

Die Verlage können die Buchhändler in der Schweiz also straflos "abzocken". Einzig das französische Filialunternehmen Fnac kann sich durch Einkäufe in Frankreich (resp. eigene Exporte in die Schweiz) vor der Benachteiligung schützen.

Letztes Jahr wurde die gesetzlich vorgesehene Buchpreisbindung in einer Referendumsabstimmung verworfen. Daher kann die Ladenkette Fnac, die in Frankreich zu Originalbedingungen einkauft, in der Schweiz die Preise der schweizerischen Buchhändler unterbieten. Sie tut dies mit einigem Erfolg, wie die insgesamt vier Filialen in Genf, Lausanne und Fribourg beweisen.

Der Fall zeigt: Wenn Preisbindungen verboten werden, sollte für alle Buchhändler die Möglichkeit gewährleistet werden, dort einzukaufen wo diese wollen – sonst haben die einen längere Spiesse als die anderen.

Lücke im Kartellgesetz

In zahlreichen anderen Branchen gibt es ähnliche Fälle von Waren, auf die Nachfrager in der Schweiz wegen starker Kundennachfrage angewiesen sind, die jedoch nach der engen Auslegung der Weko nicht von marktbeherrschenden Unternehmen stammen und deren Import nicht durch Abreden, sondern durch "einseitige" Massnahmen des Herstellers behindert werden.

Will beispielsweise ein Schweizer Getränkehändler die hohen Preise der offiziellen Vertriebssysteme von Markenbieren umgehen, so muss er die Ware unter teils abenteuerlichen Umständen über Zwischenhändler besorgen, deren Gewinnmarge er mitfinanziert. Nicht selten verweigert der Hersteller sogar die Ausstellung von Ursprungsbescheinigungen, was dazu führt, dass die Ware nicht zollfrei eingeführt werden kann.

Zu den Schikanen der Hersteller gehören auch aufgezwungene Umwege über entlegene Zollfreilager. Die zusätzlichen Transportkosten, die Marge der Zwischenhändler und der Strafzoll belaufen sich insgesamt auf etwa 8 bis 16 Rappen pro Flasche. Bei einem Warenwert von 40 bis 60 Rappen entspricht das einer künstlichen Verteuerung von bis zu 40 Prozent.

Das erlaubt den offiziellen Vertriebssystemen, ungerechtfertigte "Schweiz-Zuschläge" aufrechtzuerhalten, die sich vor allem zu Gunsten von Unternehmen im Ausland auswirken, die Wettbewerbsfähigkeit vieler KMU und Handelsunternehmen beeinträchtigt, Arbeitsplätze direkt gefährdet sowie in vielen Fällen sogar Bund, Kantone und Gemeinden ebenfalls massiv betrifft.


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