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Wirteverband Basel-Stadt

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15.03.2014

Lieferdienste können weiterhin deutsche Löhne bezahlen

Pizzakuriere fallen nicht unter das Entsendegesetz

Der Wirteverband Basel-Stadt wollte vom kantonalen Amt für Arbeit und Wirtschaft wissen, ob die Kurierfahrer von ausländischen Bringdiensten bei Lieferungen in die Schweiz unter das Entsendegesetz fallen. Die Frage wurde vom AWA Basel-Stadt seriös abgeklärt, wobei auch mit dem Seco und dem Bundesamt für Migration Rücksprache genommen wurde.

Kürzlich machten deutsche Pizzakuriere Schlagzeilen, die in grossem Stil in die Schweiz liefern. Diese grenzüberschreitenden Geschäfte werfen nicht nur Fragen zur Verzollung, zur Mehrwertsteuer und zur Anwendung des Lebensmittelrechts auf, sondern auch zur Beschäftigung von Mitarbeitern.

"Wir kommen zum Schluss, dass es sich... nicht um eine Dienstleistungserbringung im Sinne des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über die Freizügigkeit handelt, sondern um eine Warenlieferung", schreibt das AWA in seiner Antwort. Somit sei auch das Entsendegesetz nicht anwendbar.

Folglich unterstehen Pizzakuriere aus Deutschland der im Gesetz vorgesehenen Meldepflicht und sie sind nicht an die Einhaltung der schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen gebunden. Das AWA räumt ein, dass die Abgrenzung im Einzelfall schwierig ist. Bei einer Pizzalieferung handle es sich zwar nicht um die Lieferung einer Ware im herkömmlichen Sinne, doch der Warenwert und die Kosten für die Herstellung seien dem Wert der mit der Lieferung verbundenen Tätigkeit "deutlich untergeordnet".

In der Schweiz werde ausser der Zustellung und dem Einkassieren keine Tätigkeit ausgeübt, die Pizzen würden im Ausland hergestellt. "Im Zentrum steht der Kaufvertrag und nicht die Lieferung der Pizza, welche eine Nebenleistung zum Kaufvertrag darstellt", so das AWA. Die Ware erhalte durch die Aktivität in der Schweiz keinen Mehrwert.

Die Pizzalieferung könne mit einer reinen Möbellieferung gleichgesetzt werden, welche keine meldepflichtige Tätigkeit darstellt, weil es sich um eine reine Warenlieferung handelt. "Dass die Bezahlung der Ware direkt in der Schweiz bei Erhalt der Lieferung erfolgt..., kann... kein Argument für die Bejahung für das Vorliegen einer Dienstleistung darstellen", argumentiert das AWA. Das Einkassieren stelle keine Erwerbstätigkeit dar.

"Aus unserer Sicht handelt es sich bei den Hauslieferdiensten um ausgesprochene Dienstleister", sagt Maurus Ebneter, Vorstandsdelegierter des Wirteverbands Basel-Stadt. Der durchschnittliche Bestellwert betrage bei grenzüberschreitenden Lieferungen umgerechnet nur etwa 16 Euro.

"Unter der Annahme, dass ein deutscher Kurierfahrer inklusive Sozialleistungen 10 Euro pro Stunde kostet und für die Auslieferung in die Schweiz hin und zurück sowie das Einkassieren 25 Minuten benötigt, steht einem Bestellwert von 16 Euro und einem reinen Materialwert von 5 Euro ein Arbeitswert von 4.16 Euro gegenüber", argumentiert Ebneter. Das lasse sich in keiner Weise vergleichen mit dem Chauffeur eines Lastwagens, der Waren im Wert von mehreren Tausend Euro in die Schweiz liefere.

In verschiedenen Grenzorten wurden gezielte Marketingaktivitäten von deutschen Pizzakurieren registriert. Im Raum Basel sind grenzüberschreitende Lieferungen bislang kein grosses Problem. Die neue Haltung der Zollverwaltung dürfte dafür sorgen, dass es so bleibt.


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