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02.04.2014

Auch Carlsberg in verbotene Absprachen verwickelt

Weitere Geldbussen im Kartellverfahren gegen Bierbrauer

Das deutsche Bundeskartellamt hat weitere Geldbussen wegen verbotener Preisabsprachen bei Bier in Höhe von insgesamt 231.2 Millionen Euro gegen die Carlsberg Deutschland GmbH, die Radeberger-Gruppe, die Privatbrauereien Bolten, Erzquell, Cölner Hofbräu, Gaffel, den Verband Rheinisch-Westfälischer Brauereien sowie gegen sieben persönlich Verantwortliche verhängt.

In dem durch einen Bonusantrag von Anheuser-Busch InBev ausgelösten Bußgeldverfahren waren bereits zum Jahreswechsel gegen fünf Brauereien und sieben Verantwortliche Bescheide mit einem Bussgeldvolumen von 106.5 Millionen Euro ergangen, die zwischenzeitlich rechtskräftig geworden sind.

Die Verfahren gegen die verbliebenen Brauereien sowie den Regionalverband wegen derselben Sachverhalte sind nun abgeschlossen. Der Grossteil der Bussgeldsumme entfällt dabei auf die zur Oetker-Gruppe gehörende Radeberger und auf die deutsche Tochter des Carlsberg-Konzerns.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Mit den heutigen Bescheiden haben wir das Kartellverfahren Bier abgeschlossen. Insgesamt haben wir Bussgelder in Höhe von rund 338 Millionen Euro gegen elf Unternehmen, den Brauereiverband NRW und 14 persönlich Verantwortliche verhängt. Die betroffenen Hersteller stehen für mehr als die Hälfte des in Deutschland verkauften Bieres." Der Umsatz der Branche liege bei weit über sieben Milliarden Euro pro Jahr. Angesichts dieser Umsätze seien die hohen Bussgelder angemessen und notwendig, um eine wirkungsvolle Ahndung zu erreichen.

Die Höhe der Geldbussen richtet sich nach der Schwere und der Dauer der Tat. Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird der Bussgeldrahmen nach oben mit 10% des Gesamtumsatzes des Unternehmens begrenzt. Ausserdem spielt der sogenannte kartellbefangene Umsatz, also der Umsatz mit den Produkten, die tatsächlich Gegenstand der Absprache waren, eine wichtige Rolle. In der Tendenz ergeben sich für konzernverbundene Unternehmen höhere Strafen. Das Bundeskartellamt macht keine Angaben zu den jeweils im Einzelnen verhängten Bussen.

Die Geldbussen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.

In einem weiteren Bussgeldverfahren des Amtes wegen des Verdachts auf Absprachen zwischen verschiedenen Kölsch-Brauern hat das Bundeskartellamt seine Ermittlungen aus Ermessensgründen eingestellt. Hier war parallel zu dem nun abgeschlossenen Verfahren gegen bundesweite und regionale Preisabsprachen von Premiumbrauereien dem Verdacht von Preisabsprachen auf lokaler Ebene nachgegangen worden.

Dossiers: Bier | Kartelle
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=4586


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