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14.04.2014

Mindestlohninitiative: Nein, nein, nein!

Volksabstimmung vom 18. Mai 2014

Nach der Abstimmung über die Masseneinwanderung steht am 18. Mai 2014 mit der Abstimmung über die Mindestlohninitiative bereits die nächste richtungsweisende und insbesondere für das Gastgewerbe schicksalsträchtige Vorlage an: Die schädliche Mindestlohninitiative muss am 18. Mai 2014 unter allen Umständen abgelehnt werden!

Es ist ein Irrweg, wenn mit politischen Mitteln versucht wird, ökonomische Grundsätze auszuhebeln. Nur weil es die Politik verfügt, können in zahlreichen Branchen und Betrieben nicht einfach höhere Löhne bezahlt werden – es fehlt schlicht und einfach an der dazu nötigen Rentabilität.

Staatlich verordneter Mindestlohn schadet allen

Mittels Verfassung einen "Mindestlohn von Fr. 4000 für alle" zu dekretieren, kommt daher einem Schildbürgerstreich erster Güte gleich. Das entspricht nämlich dem Versuch, sich an den eigenen Haaren selber aus dem Sumpf zu ziehen. Schildbürgerstreiche, die in die Realität umgesetzt werden, haben aber leider regelmässig einen hohen Preis: das Experiment "Mindestlohn von Fr. 4000 für alle" würde unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit erheblich verschlechtern, den wirtschaftlichen Kuchen im Inland kleiner werden lassen und zu Betriebsschliessungen und Entlassungen führen.

Davon betroffen wären mitunter gerade diejenigen Personen, welche die Initiative mit dem viel zu hohen Mindestlohn besserstellen möchte: nämlich all diejenigen, welche heute unter Fr. 4000 verdienen, weil ihre Qualifikation oder ihre Leistung eine höhere Entlöhnung nicht erlaubt.

Die Kurzsichtigkeit der Initianten ist geradezu erschreckend: für ein wirtschaftspolitisch zum Scheitern verurteiltes Experiment würden insbesondere die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft bezahlen, da sie als erste ihre Arbeitsstellen verlieren würden.

Lohnweltmeisterin Schweiz schneidet sich ins eigene Fleisch

Ein Mindestlohn von Fr. 4000 wäre weltweit einzigartig und würde unsere bereits jetzt nachteilige Position als Hochpreisinsel (eigentlich: Hochkosteninsel) noch weiter verschlechtern. In erster Linie negativ betroffen wäre die Tourismuswirtschaft und damit ganz direkt die Restauration und die Hotellerie, aber auch die Exportwirtschaft.

Gesteigerte Lohnkosten führen aber nicht nur in den direkt betroffenen Branchen zu höheren Produktionskosten, sondern drehen – über die ganze oder teilweise Weitergabe von Preissteigerungen – die Preisspirale für die gesamte Wirtschaft nach oben.

Fallen höhere Kosten an, so hat der Unternehmer theoretisch grundsätzlich zwei Möglichkeiten: entweder die Preise zu erhöhen oder zu Lasten des eigenen Verdienstes die Mehrkosten selber zu tragen. Beides geht im Gastgewerbe leider nur in der Theorie, nicht aber in der Praxis: Preiserhöhungen sind hoch riskant, weil dann namentlich europäische Touristen einen noch grösseren Bogen um unser Land machen und noch mehr Schweizer für den Restaurantbesuch ins benachbarte Ausland fahren – oder ganz einfach im Gastgewerbe weniger konsumieren.

Wegen der bereits ungenügenden Ertragslage der gastgewerblichen Betriebe und dem nur sehr bescheidenen Verdienst der meisten Betriebsinhaber geht es jedoch auch nicht, dass die Betriebe die Mehrkosten einfach selber schultern – das liegt finanziell in den meisten Fällen schlicht und einfach nicht drin!

22 Franken sind nicht das Ende der Fahnenstange

Wie ernst die Lage ist, zeigen auch die folgenden Überlegungen: die Initiative fordert nicht einen Mindestlohn von Fr. 4000 pro Monat, sondern von Fr. 22 pro Stunde (zuzüglich der bis zum Moment der Inkraftsetzung seit dem Jahr 2011 aufgelaufenen Teuerung). Das bedeutet, dass im Gastgewerbe das Saison- und das Kleinbetriebsprivileg de facto fallen werden.

Heute können ein Saisonbetrieb mit einer Wochenarbeitszeit von 43.5 Stunden und ein Kleinbetrieb mit einer Wochenarbeitszeit von 45 Stunden seine Mitarbeitenden zum selben monatlichen Mindestlohn anstellen wie der Normalbetrieb mit 42 Wochenstunden. Das bedeutet, dass sie pro geleistete Arbeitsstunde günstiger produzieren als der Normalbetrieb und die Mitarbeitenden auf die Stunde gerechnet weniger verdienen als im Normalbetrieb.

Künftig wird jedoch die Rechnung "Anzahl Arbeitsstunden x Fr. 22" lauten. Gerade Kleinbetreibe, die sich höhere Lohnkosten am wenigsten leisten können, werden dann für Ungelernte anstatt bei Fr. 4000 sogar bei Fr. 4290 landen!

Bei den Fr. 22 pro Stunde handelt es sich bei logischer Auslegung der in diesem Punkt sehr unklaren Initiative höchstwahrscheinlich um einen Grundlohn. Das bedeutet, dass die nach L-GAV geschuldeten Zuschläge für die Ferien- und Feiertage sowie für den 13. Monatslohn noch dazu kommen. Beträgt der rechnerische Grundlohn heute beim Normalbetrieb Fr. 22.90 und beim Kleinbetrieb Fr. 21.37, so würde er in beiden Fällen unter der Herrschaft der Mindestlohninitiative Fr. 26.95 betragen!

Im weiteren wäre es illusorisch zu glauben, bei Annahme der Mindestlohninitiative wäre das Ende der Fahnenstange resp. der Begehrlichkeiten der Gewerkschaften erreicht: die Kämpfe, welche heute um die Mindestlöhne von Fr. 3407, Fr. 3607 und Fr. 3707 ausgefochten werden, würden sich dann einfach auf dem Niveau von Fr. 4000 fortsetzen.

Am 18. Juni 2014: Nein zur Mindestlohninitiative!

Hannes Jaisli
Stv. Direktor GastroSuisse


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