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24.04.2014

Wirte benötigen keine Fifa-Lizenz

Public Viewing Fussball-WM 2014

Nachdem GastroSuisse Ende 2013 das langjährige Public-Viewing-Verfahren gegen die UEFA endgültig gewonnen hat, kann man sich so richtig auf die Fussball-WM in Brasilien freuen. Vom Ausgang des Verfahrens ist ja nicht nur die Uefa betroffen; der Entscheid hat Geltung für sämtliche öffentlichen TV-Übertragungen im Gastgewerbe.

Von zentraler Bedeutung ist letztlich, dass ein Rechteinhaber bei einer öffentlichen TV-Vorführung nicht selber Lizenzen verlangen und auch keine Sponsoring- oder Werbevorschriften sowie generell keine Einschränkungen (bspw. betreffend Angebot oder Ausschank) machen darf.

Ein Restaurant oder Hotel, das seinen Gästen das Fussballturnier auf Fernseher oder Leinwand zeigen will, sollte Folgendes berücksichtigen: Es ist eine Bewilligung der Suisa erforderlich. Dabei ist die Grösse der Bilddiagonale entscheidend für den anzuwendenden Tarif.

Bis zu einer Bilddiagonale von 3 Metern kommt der bekannte Tarif GT 3a zur Anwendung; bei einer Bilddiagonale von über 3 Metern dagegen der im Jahre 2008 neu eingeführte Tarif GT 3c. Bei den hier erwähnten Suisa-Tarifen spielt es im Übrigen keine Rolle, wie viele Fernseher oder Leinwände eingesetzt werden. Die Gebühr bemisst sich einzig an demjenigen Gerät mit der grössten Bilddiagonale und ist nur einmal geschuldet.

Aufgrund der geltenden Rechtslage ist in der Schweiz für das Zeigen der Fussballspiele – entgegen teilweise anderen Informationen auf der Fifa-Webseite – keine Lizenz nötig und es erübrigt sich damit auch eine Anmeldung bei der Fifa. Im Weiteren besteht keine Verpflichtung, bei der Übertragung der Spiele auch noch immer die Werbung zeigen zu müssen.

Bilddiagonale bis 3 Meter – Tarif GT 3a

Praktisch alle GastroSuisse-Mitglieder dürften bereits unter diesen Tarif fallen. Restaurants und Hotels, bei welchen schon ein Fernseher im Betrieb steht, sollten mit der Suisa bereits einen "GT 3a Vertrag" (Tarif für Hintergrundunterhaltung) abgeschlossen haben. In diesem Fall entstehen keine zusätzlichen Gebühren und es braucht auch keine gesonderte Bewilligung für die Fussball-WM (die Gebühr beträgt Fr. 17.30 pro Monat).

Wird hingegen in einem Betrieb normalerweise kein Fernseher benutzt und nur vorübergehend die Fussball-WM gezeigt, kostet der GT 3a Fr. 25.95 (Monatsgebühr ohne dauerhaften GT 3a Vertrag).

Bilddiagonale über 3 Meter – Tarif GT 3c

Bei diesem im Jahr 2008 eingeführten Tarif ist die Vergütung nach der Grösse der Bilddiagonale gestaffelt. Für eine Bewilligung muss man sich ebenfalls ausschliesslich an die Suisa wenden. Sofern kein Eintrittsgeld oder sonstiges Entgelt erhoben wird (z.B. ein Zuschlag auf die Getränkepreise), beträgt die Vergütung bei einer Bilddiagonalen von drei bis fünf Metern für das Zeigen aller WM-Spiele 312 Franken.

Wird ein Eintritt oder sonstiges Entgelt erhoben, sind für die gesamte Fussball-WM 624 Franken zu bezahlen (Bilddiagonale 3 bis 5m). Für grössere Bildflächen erhöht sich die Vergütung in einem angemessenen Rahmen.

Neben der Suisa ist ferner an die Billag zu denken, denn jeder betriebliche Empfang von Fernsehsendungen ist meldepflichtig. Wenn in einem Restaurant oder Hotel bereits ein Fernseher vorhanden und der Betrieb schon bei der Billag angemeldet ist, so ist jedoch keine gesonderte Bewilligung für die Fussball-WM nötig. Zur Anwendung kommt in diesem Fall die normale Gebühr für "kommerziellen Empfang".

Die Billag-Gebühr für kommerziellen Empfang ist (im Gegensatz zu den Suisa-Tarifen) abhängig von der Anzahl Empfangsgeräte. Die Gebühr wird aber nur pro Kategorie und nicht pro einzelnem Empfangsgerät erhoben.

Beispiel für die Kategorie I: Die Gebühr ist gleich hoch, egal, ob ein oder zehn Geräte verwendet werden. Erst ab elf Geräten fällt die Gebühr nach Kategorie II an. Zu guter Letzt sind neben den Urheberrechts- und Empfangsbewilligungen selbstverständlich noch die jeweiligen örtlichen Auflagen zu beachten und allfällig notwendige Bewilligungen (bspw. der Gewerbepolizei) einzuholen.

Quelle: Rechtsdienst GastroSuisse


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