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13.03.2015

Sondersatz soll gesetzlich verankert werden

Exportcharakter der Hotellerie berücksichtigen

CVP-Nationalrat Dominique de Buman, seines Zeichens auch Präsident des Schweizerischen Tourismus-Verbands, reichte einen Vorstoss zur definitiven Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen im Parlament ein. Eine solche würde die Wettbewerbsfähigkeit der Branche gegenüber den Nachbarländern stärken.

Nach zwanzig Jahren Provisorium muss der aktuell gültige Sondersatz für Beherbergungsdienstleitungen definitiv im Mehrwertsteuergesetz verankert werden. Der aktuelle Sondersatz ist zeitlich begrenzt und hat nur noch bis Ende 2017 Gültigkeit. Die eingereichte parlamentarische Initiative sieht deshalb eine Verankerung des bestehenden Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsdienstleistungen vor.

Der Sondersatz ist kein Privileg, sondern berücksichtigt den Exportcharakter der Branche. Rund
60 Prozent der Übernachtungen in der Schweizer Beherbergung entfallen auf ausländische Gäste. Als eine der grössten Exportbranchen der Schweiz kann der Tourismus aber im Vergleich zu anderen Branchen nicht von seinem Exportcharakter profitieren, da die erbrachte Leistung im Inland produziert und konsumiert wird.

Mit zirka 16 Milliarden Franken Einnahmen aus dem Fremdenverkehr, respektive rund einer Milliarde Franken Überschuss daraus, stellt die Tourismuswirtschaft rund 5 Prozent der gesamten Exporteinnahmen der Schweiz dar.

Eine definitive Festlegung des Sondersatzes auf Beherbergungsleistungen setzt die geltende Ordnung bei der Mehrwertsteuer fort und ermöglicht den Unternehmen eine längerfristige Planungssicherheit. Die definitive Weiterführung generiert keine zusätzlichen Kosten, ist für die Hotellerie aber eminent wichtig.

Der Entscheid der Schweizerischen Nationalbank, den Mindestkurs des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro aufzuheben, wird sich in den kommenden Monaten und Jahren auch auf die Logiernächtezahlen auswirken.

24 der 28 EU-Staaten wenden im Interesse der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und der Nachfrageförderung für die Beherbergung einen Mehrwertsteuer-Sondersatz an. In 22 EU-Staaten bewegt er sich sogar lediglich zwischen einem Viertel und der Hälfte des jeweiligen Normalsatzes. Die Massnahme ist damit in praktisch allen Konkurrenzländern seit Jahren Praxis.


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