Back to Top
Wirteverband Basel-Stadt

Wirteverband Basel-Stadt


Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.

03.06.2015

Der Tourismus braucht die Kurzaufenthalter

Auf ausländische Arbeitskräfte dringend angewiesen

Der Schweizer Tourismus-Verband fordert, dass Kurzaufenthaltsbewilligungen und Grenzgängerbewilligungen nicht kontingentiert werden. Kurzaufenthalter und Grenzgänger tragen nicht zur Masseneinwanderung bei, sondern halten sich nur temporär in der Schweiz auf. Vor allem der saisonale Tourismus in der Schweiz ist auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen: Fast die Hälfte der Arbeitskräfte stammen aus dem Ausland.

Der Schweizer Tourismus-Verband (STV) anerkennt den Volkswillen, setzt sich jedoch für eine möglichst liberale und wirtschaftsfreundliche Umsetzung der Zuwanderungsinitiative ein. Der STV möchte insbesondere keine Kontingentierung von Kurzaufenthaltsbewilligungen (EU/EFTA) bis zu einem Jahr.

Eine Wintersaison in einer Wintersportdestination kann bspw. bis zu fünf Monate dauern (November bis April). Eine saisonale Arbeitskraft im Tourismus würde dementsprechend in das Kontingentsystem fallen. Dies betrifft Fachkräfte in Hotellerie, Gastronomie, der Seilbahnbranche und viele weitere.

Inländische Fachkräfte sind limitiert vorhanden und oftmals nicht an einer befristeten Anstellung von fünf Monaten interessiert. Die benötigten saisonalen Arbeitskräfte können also nicht im ausreichenden Masse im Inland rekrutiert werden. Eine Kontingentierung verunmöglicht es, die heutigen touristischen Infrastrukturen aufrecht zu halten, die Attraktivität einer Destination würde damit massiv reduziert.

Gerade für Gemeinden, die stark vom Tourismus abhängig sind, wäre dies fatal und würde den Tourismusstandort Schweiz schädigen, was auch für den Bund wiederum hohe Folgekosten im Rahmen der Standortförderung nach sich ziehen könnte. Deshalb ist auf die Schaffung von Höchstzahlen und Kontingenten für Kurzaufenthaltsbewilligungen (EU/EFTA) bis zu einem Jahr zu verzichten.

Grenzgängerbewilligungen sollen analog zur Kurzaufenthaltsbewilligungen bis zu einem Jahr nicht kontingentiert werden. Denn Grenzgänger wandern nicht in die Schweiz ein und tragen somit nicht zur von den Initianten befürchteten Masseneinwanderung bei. Es besteht deshalb auch kein Anlass, sie der Kontingentierung zu unterstellen.


Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!


GV und GastroPodium 2024

DI 25. Juni 2024 um 16 Uhr
Bildergalerie 2023 
Videos 2023 anschauen



Mit E-Learning zum Wirtepatent!

1000 Franken plus Prüfungsgebühr
Mehr Informationen


Kostenlose Servicekurse

für Einsteigerinnen und Einsteiger
Jetzt informieren und anmelden