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21.08.2015

Schleift die Hochkosteninsel!

Schweizer KMU brauchen endlich Beschaffungsfreiheit

Viele Produkte sind in der Schweiz teurer als im Ausland. Das hat zahlreiche verständliche Ursachen, oft ist jedoch ein beträchtlicher Teil des Mehrpreises ungerechtfertigt. Eine echte Beschaffungsfreiheit würde Abhilfe schaffen. Doch das heisst eben nicht nur, staatliche Handelshemmnisse abzubauen, sondern auch "private" Importbeschränkungen zu verhindern!

Die parlamentarische Initiative "Überhöhte Importpreise" von FDP-Ständerat Hans Altherr will dafür sorgen, dass Nachfrager aus der Schweiz zumindest Produkte, auf die sie angewiesen sind, im Ausland zu den dort üblichen Preisen und Bedingungen einkaufen können. Es ist nicht so, dass Schweizer Firmen zu ausländischen Preisen liefern müssen, wie das beispielsweise Silvio Borner wider besseres Wissen behauptet. In der Schweiz kann und soll jeder den Preis verlangen, den er für richtig hält. Allerdings muss sichergestellt sein, dass die Preise unter Wettbewerbsbedingungen zustande kommen. Das ist dann nicht gegeben, wenn ein faktischer Beschaffungszwang im Inland besteht!

Der Schweizerische Gewerbeverband hält das bestehende Kartellgesetz für ausreichend, übersieht jedoch, dass die Wettbewerbskommission nur dann gegen Lieferverweigerungen oder preisliche Diskriminierungen (und andere Tatbestände gemäss Art. 7 KG) vorgeht, wenn es sich um ein "marktbeherrschendes" Unternehmen handelt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Weko den Begriff der Marktbeherrschung sehr eng auslegt.

Weil die Unternehmen das wissen, werden Parallelimporte und Direkteinkäufe im Ausland in vielen Fällen verhindert. In der Schweiz produzierende Unternehmen sind oft gezwungen, ausländische Produktionsmittel zu höheren Preisen im Inland einzukaufen. Wer in der Schweiz produziert, steht aber beim Verkauf der Produkte im Wettbewerb mit Unternehmen aus dem Ausland (WTO, Freihandelsabkommen, Verträge mit der EU). Er verliert an Wettbewerbsfähigkeit, wenn er zu höheren Preisen einkaufen muss als die Konkurrenz aus bzw. im Ausland.

Die Lösung wäre einfach. Der Staat muss lediglich den freien Einkauf im Ausland zu den dort markt- und branchenüblichen Preisen gewährleisten. Wird der Einkauf im Ausland durch Abreden verunmöglicht, so kann das die Weko gestützt auf Art. 5 KG unterbinden (Gaba/Elmex, BMW, Nikon). Wird der Einkauf im Ausland jedoch durch ein einzelnes Unternehmen ("einseitiges Verhalten") verhindert, ist einzig Art. 7 KG anwendbar. Und diese Bestimmung wird in der Praxis der Weko, wie erwähnt, kaum je angewendet. Das führt zu einer Lücke bei der Anwendung des Kartellgesetzes!

Wir fordern, dass auch Fälle unterhalb der Schwelle der Marktbeherrschung untersucht werden, wenn ein Nachfrager keine ausreichenden und zumutbaren Ausweichmöglichkeiten hat ("relative Marktmacht"). Unser Ziel ist es, überhöhte Importpreise durch Aufhebung des von privaten Unternehmen "erzwungenen" Beschaffungszwangs im Inland zu bekämpfen. Falls Ausweichmöglichkeiten bestehen, sind keine besonderen Massnahmen erforderlich. Falls solche aber nicht bestehen, besteht eine Abhängigkeit.

Bei einer Umsetzung der Pa.Iv. Altherr wäre im konkreten Fall nachzuweisen, dass das die Lieferung verweigernde Unternehmen "relativ marktmächtig" ist. Zu diesem Zweck wäre darzulegen, dass weder im Inland noch im Ausland "ausreichende und zumutbare Möglichkeiten" bestehen, die nachgefragte Ware bei einem anderen Unternehmen zu beziehen. Ferner wäre nachzuweisen, dass das nachfragende Unternehmen durch die Nichtbelieferung mit dem betreffenden Produkt in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindert wird. Sofern der angezeigte Anbieter sein Verhalten nicht durch sachliche Gründe ("legitimate business reasons") rechtfertigen kann, müsste die Weko einschreiten.

Heute werden zwar Kartelle gut bekämpft, nicht aber missbräuchliches Verhalten marktmächtiger Unternehmen. Die Pa.Iv. Altherr will die Missbrauchskontrolle von Unternehmen ermöglichen, die gegen andere Unternehmen Druck ausüben können.

Die Haltung des Schweizerischen Gewerbeverbands ist völlig unverständlich. Es ist widersprüchlich, wenn er sich für Wirtschaftsfreiheit und Wettbewerb ausspricht und gleichzeitig im Interesse von Konzernen und Generalimporteuren Massnahmen bekämpft, die es ermöglichen sollen, dass KMU dort einkaufen können, wo sie das beste Preis-Leistungsverhältnis vorfinden. Eine Umsetzung der Pa.Iv. Altherr würde den Preismechanismus wieder zur Wirkung bringen!

Während Jahrzehnten hat der SGV bei allen Revisionen des Kartellgesetzes eine härtere Gangart gegen marktmächtige Unternehmen gefordert. Daher erstaunt es, dass er die Pa.Iv. Altherr bekämpft, die im Interesse des Gewerbes genau seine alte und berechtigte Forderung erfüllen würde.

Maurus Ebneter
Delegierter des Vorstands
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