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06.11.2015

Für die Schweizer Hotellerie unbefriedigend

Weko verstärkt Marktmacht der Online-Buchungsplattformen

Die Preisparitäts- und Verfügbarkeitsgarantien, welche die Online-Buchungsplattformen von den Schweizer Hotels fordern, dürfen in den AGB von Booking.com, HRS und Expedia zum Teil verankert bleiben. Die Wettbewerbskommission hat diesen Entscheid im Rahmen ihrer kartellrechtlichen Untersuchung gegen die drei marktbeherrschenden Online Travel Agencies in der Schweiz gefällt. Die Marktmacht der Buchungsplattformen wird dadurch sogar noch gestärkt.

Inhalt der Untersuchung der Weko war der Verdacht, dass die gegenüber Hotels geforderte Preisparität und weitere Vertragsbedingungen unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen darstellen. Eine unabhängige Preisgestaltung für die Hotel-Dienstleistungen, insbesondere auch kurzfristige Preisvergünstigungen auf den hoteleigenen Vertriebskanälen, wird durch die Preisparitätsgarantie ausgeschlossen. Zudem verhindert die Verfügbarkeitsgarantie die unternehmerische Freiheit in der Preisgestaltung.

Der Weko-Entscheid bedeutet, dass die Hoteliers zwar auf den ersten Blick mehr Freiheit bekommen, weil sie die Preisparitätsgarantien nicht mehr absolut einhalten müssen. Sie haben jedoch weiterhin keine Möglichkeit, auf ihrer eigenen Webseite ihren Gästen direkt Buchungsvorteile anzubieten und sind somit in ihrer unternehmerischen Freiheit eingeschränkt. Die Marktmacht der Buchungsplattformen ist damit nicht gebrochen, sondern sogar noch gestärkt.

In der Schweiz dominiert Booking.com den Markt mit einem Anteil von 70 Prozent aller Online-Buchungen. Interne Hotelvertriebskanäle wie die eigene Homepage unterstehen weiterhin den Klauseln. Dadurch haben die Hoteliers weiterhin nicht die Möglichkeit, auf ihrer eigenen Webseite günstigere Preise anzubieten als auf Booking.com. Ein solcher Entscheid bringt den Schweizer Hoteliers folglich keinen Vorteil. Die Mehrheit der Hoteliers gewährt Booking.com den tiefsten Preis, da über diese Buchungsplattform am meisten Logiernächte generiert werden.

Dadurch wird Booking.com auf dem Markt noch dominanter, und die Webseite des Hoteliers verliert aufgrund der nicht wettbewerbsfähigen Preise an Bedeutung. Der Branchenverband Hotelleriesuisse hat angekündigt, sich nun auf anderem Weg für die unternehmerische Freiheit für die Hoteliers auf den Online-Buchungsplattformen einzusetzen. Dazu gehöre, sich wie in Frankreich oder Italien über das Parlament für das Verbot der sogenannten Preisparitäts- und Verfügbarkeitsklauseln auf dem Gesetzesweg stark zu machen.


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