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15.12.2015

Regierung will an Festwirtschafts-Bewilligungen festhalten

Bern: Eventgastronomen sollen nicht bevorzugt werden

Die Berner Kantonsregierung will grundsätzlich an der Bewilligungspflicht für Festwirtschaften festhalten. Prüfen will der Regierungsrat aber, ob und wie allenfalls kleine, unproblematische Anlässe davon befreit werden können.

sda. Die Regierung will darum zusammen mit den Bewilligungsbehörden Kriterien zur Abgrenzung solch kleiner Anlässe entwickeln und nötigenfalls die Gastgewerbeverordnung anpassen, wie sie in einer Antwort auf einen Vorstoss schreibt.

Die Motion haben zwei Grossratsmitglieder aus den Reihen der FDP und der SVP eingereicht. Die beiden Vorstösser möchten, dass die landauf, landab üblichen Festwirtschaften von der Bewilligungspflicht befreit werden. Nur für Anlässe ab einer bestimmten Grösse soll der Kanton eine solche Pflicht vorsehen.

Viele Festwirtschaften würden in der Praxis kaum kontrolliert, machen die Vorstösser geltend. Die Bewilligungen seien also reine Bürokratie und darum unnötig.

Der Regierungsrat legt in seiner Antwort dar, dass Festwirtschaften aus verschiedensten Gründen eine Bewilligung brauchen, nicht nur wegen der Alkoholabgabe oder der Lebensmittelhygiene wie von den Vorstössern ins Feld geführt.

So müsse beispielsweise auch die Nachbarschaft vor Lärm geschützt und der Verkehr sowie die Parkplätze geregelt werden. Die Gäste müssten Zugang zu Toiletten haben. Veranstaltungen auf freiem Feld oder im Wald dürften auch die Umwelt nicht gefährden.

Mit dem Wegfall der Bewilligung würde sich der Aufwand für die Veranstalter kaum merklich reduzieren, argumentiert die Regierung. Der Aufwand werde nämlich nicht durch das Bewilligungsverfahren selber verursacht, sondern durch die Vorschriften, die so oder so einzuhalten seien.

Schliesslich sorge eine Bewilligungspflicht auch für gleich lange Spiesse zwischen dem traditionellen Gastgewerbe und Event-Veranstaltern, schreibt die Kantonsregierung. Bei dem Vorstoss handelt es sich um eine sogenannte Richtlinienmotion, bei der die Regierung grossen Handlungsspielraum bei der Umsetzung hat. Ob die Motion überwiesen wird, entscheidet der bernische Grosse Rat.


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