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07.04.2016

Zu lärmig wegen der Autobahn

Maximal 14 Übernachtungen in Walliseller Hotel

Direkt neben der Autobahn soll in Wallisellen ein Hotel für Geschäftsleute entstehen. Diese dürfen aber nicht länger als zwei Wochen dort verweilen, sagt nun das Baurekursgericht. Sonst käme dies einer Wohnnutzung gleich, dafür sei es aber zu lärmig.

sda. An der A1 bei Wallisellen ist ein 19-geschossiges Hochhaus geplant: Der Initiant beabsichtigt, ein Business-Hotel mit 434 Zimmern und Suiten sowie drei Restaurants einzurichten.

Als Zielgruppe hat er sogenannte Business-Nomaden im Blick: Unter anderem Manager oder Monteure, die für eine gewisse Zeit im Raum Zürich an einem Projekt arbeiten. Da diese länger als übliche Hotelgäste bleiben, sind in den Zimmern auch kleine Küchen vorgesehen.

Der Gemeinderat von Wallisellen bewilligte die Hotelnutzung grundsätzlich. Er verbot aber den Einbau von Küchen und legte für Gäste eine maximale Aufenthaltsdauer von zwei Wochen fest. Das Baurekursgericht Zürich hat eine Beschwerde des Initianten gegen diese Auflagen nun abgewiesen.

Hotelgästen ist mehr Lärm zuzumuten

Im vorliegenden Fall sei eine Wohnnutzung auf Grund der starken Lärmbelastung von der A1 nicht möglich, hält das Gericht in seinem am Dienstag im Internet publizierten Urteil fest. Die Immissionsgrenzwerte würden am Tag und in der Nacht überschritten.

Das geplante Konzept eines Business-Hotels sei mit einer Wohnnutzung vergleichbar: Bei einem längeren Aufenthalt sei ein Gast in den Zimmern und Suiten wie in einem Einpersonenhaushalt präsent, schreiben die Richter. Es sei eine häufige Anwesenheit abends und an den Wochenenden anzunehmen.

Es sei "ein erheblicher Unterschied, ob ein Hotelgast, der tagsüber und abends oftmals unterwegs ist, für ein paar Tage zu stark belärmt, oder ob eine Wohnung übermässigem Lärm ausgesetzt wird".

Deshalb sei lediglich eine Hotelnutzung mit Aufenthalten bis zu 14 Tagen zulässig – eine längere Verweildauer würde den Lärmschutz aushebeln, hält das Gericht fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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