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07.04.2016

"Private" Zimmervermietung in Basel boomt

Regierung räumt Schwierigkeiten bei der Überwachung ein

Der Basler FDP-Grossrat Peter Bochsler erkundigte sich in einer Interpellation, wie der Regierungsrat zur gewerbsmässigen Kurzzeitvermietung von Zimmern und Wohnungen steht. Er erhielt ausführlichen Antworten, die aber nicht gerade einen überbordenden Willen belegen, die Parahotellerie zu überwachen und die Schattenwirtschaft zu unterbinden.

Auf Plattformen wie Airbnb gibt es immer mehr Anbieter mit gewerblicher Relevanz. Schweizweit wird fast jedes fünfte Objekt von einem Anbieter vermietet, der über zwei und mehr Einheiten verfügt. Es gibt sogar Anbieter, die mehrere Dutzend Objekte verwalten und letztlich nichts anderes als Hoteliers sind – einfach mit dem Unterschied, dass sich ihre Zimmer auf verschiedene Standorte verteilen. Diese schleichende Industrialisierung war der Ausgangspunkt für die Fragen des Parlamentariers.

"Die Kommerzialisierung der Kurzzeitvermietung befördert einen unlauteren Wettbewerb zum Nachteil der professionellen Gastgeber und wird negative Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation im Gastgewerbe haben", befürchtet Bochsler, der in seiner Interpellation auch die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt anschnitt. Die Hauptfragen drehten sich um die Notwendigkeit der Registrierung und der statistischen Messung, die Einhaltung von Sicherheitsstandards, die steuerlichen Verpflichtungen und den Schutz der Arbeitnehmerrechte.

"Bereits heute gelten für alle Anbieter, also auch in der Sharing Economy, grundsätzlich dieselben Regeln in Steuer-, Bewilligungs- und Hygienefragen sowie im Arbeitnehmerschutz", schreibt die Regierung. Würden die Dienste gewerbsmässig angeboten, seien die geltenden Richtlinien in der Gebäudesicherheit anwendbar. Mit der anstehenden Revision des Gasttaxengesetzes sollen auch private Zimmervermieter abgabepflichtig werden, dafür im Gegenzug deren Gäste von den Leistungen des "Mobility Tickets" profitieren.

Aufgrund einer fehlenden Meldepflicht existieren keine offiziellen Statistiken zum Angebot. Im Fall von Airbnb wurde 2015 eine schweizweite Bestandsaufnahme durchgeführt. Auf dem Kantonsgebiet von Basel-Stadt sind 1144 Objekte von gesamthaft 964 Anbietern erfasst. "Vermieter, die zwei oder mehr Objekte verwalten, können dabei mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit als gewerbsmässige Marktteilnehmer eingestuft werden", so die Regierung. Es sei folglich von mindestens 34 bis 125 gewerblichen Anbietern auszugehen, die zusammen 123 bis 305 Objekte bereitstellten.

Der Regierungsrat weist ferner auf einen Entscheid des Appellationsgerichts hin. Eine durch das Bau- und Gewerbeinspektorat festgestellte Zweckentfremdung einer Wohnung wurde dort gerichtlich beurteilt. Momentan seien zudem zwei Rekursfälle hängig, bei denen die Behörde eine Zweckentfremdung der bewilligten Wohnnutzung meint beweisen zu können.

Die Sharing Economy habe über die letzten Jahre ein starkes Wachstum erfahren, schreibt die Regierung. Die neuen Möglichkeiten in der mobilen Kommunikation befeuere die Entwicklung und die steigende Verbreitung eröffne Möglichkeiten für neue Geschäftsmodelle. "Grundsätzlich gelten in vielen Bereichen für alle privat und gewerblich erbrachten Leistungen dieselben Rahmenbedingungen", zieht die Regierung Fazit.

Sie weist aber auch freimütig auf Schwierigkeiten hin: "Je heterogener das Angebot, flexibler die Anbieter und kurzfristiger die Gäste, desto schwieriger ist es, die Aktivitäten zu überwachen. Darum besteht in der Praxis die Möglichkeit, dass gewisse Tätigkeiten sich der Kontrolle des Staates entziehen." Eine systematische Überwachung wäre nur mit einem unangemessen hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand realisierbar. Stattdessen will man "Regulierungen mit den richtigen Anreizmechanismen" ausstatten. Von einer übertrieben grossen Bereitschaft, gegen kommerzielle Anbieter im Untergrund vorzugehen, zeugt das nicht.


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