Back to Top
Wirteverband Basel-Stadt

Wirteverband Basel-Stadt


Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.

12.10.2016

Bundesgericht entscheidet über Luzerner Tourismuszone

Hotelier hat Beschwerde gegen Bauordnung weitergezogen

Über die geplante Tourismuszone in der Stadt Luzern, die verhindern will, dass Hotels an privilegierter Lage zu Wohn- und Geschäftshäusern umgenutzt werden, entscheidet das Bundesgericht. Das Hotel Schweizerhof hat eine Beschwerde gegen die Bau- und Zonenordnung weitergezogen.

sda. Schweizerhof-Mitinhaber Patrick Hauser bestätigte gegenüber mehreren Medien den Weiterzug der Beschwerde ans oberste Schweizer Gericht. Dieses behandelt den Fall am 9. November.

Die Tourismuszone soll verhindern, dass die Hotels an privilegierter Lage umgenutzt werden, etwa für Appartements. Demnach sind in der Zone nur Hotels, Restaurants und Casinos zulässig. Zwanzig Prozent der Fläche können fürs Wohnen und Arbeiten verwendet werden. Weitere Nutzungen sind nur möglich, wenn sie dem Tourismus dienen.

Zur neuen Zone gehören Hotelbetriebe, die das Ortsbild von Luzern am Vierwaldstättersee prägen. Dazu zählen neben dem Schweizerhof auch die Hotels Hermitage, Seeburg, Château Gütsch, Europe, Montana, National, Palace sowie das Casino, das Schlösschen Utenberg und das Seerestaurant Tivoli.

Hotelbesitzer Hauser begründete die Beschwerde gegenüber den Medien damit, dass die Tourismuszone unfair sei, weil mit dieser nicht alle Hotels in der Stadt gleich behandelt würden. Hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten oder bezüglich der Finanzierung von Bauprojekten werde sich die geplante Zone für die betroffenen Hotels negativ auswirken.

Der Schweizerhof habe derzeit keine Absichten, aus dem Hotel Wohnungen zu machen, sagte Hauser. Man wolle sich die Möglichkeit einer Umnutzung aber für zukünftige Generationen offen halten.

Die geplante Tourimuszone ist Teil der revidierten Bau- und Zonenordnung der Stadt. Diese war im Juni 2013 von der Stadtluzerner Stimmbevölkerung beschlossen worden. Wegen laufender Verfahren hatte der Luzerner Regierungsrat die Zonenordnung im Juni 2014 unter anderem ohne die Tourismuszone genehmigt.


Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!


GV und GastroPodium 2024

DI 25. Juni 2024 um 16 Uhr
Bildergalerie 2023 
Videos 2023 anschauen



Mit E-Learning zum Wirtepatent!

1000 Franken plus Prüfungsgebühr
Mehr Informationen


Kostenlose Servicekurse

für Einsteigerinnen und Einsteiger
Jetzt informieren und anmelden