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02.02.2017

Basler Gewerbeverband lehnt Energiegesetz ab

Weniger Bevormundung, mehr Handlungsspielraum

Die Delegierten des Gewerbeverbandes Basel-Stadt haben sich gegen die Revision des Energiegesetzes ausgesprochen. Unternehmerische Eigenverantwortung und Freiwilligkeit seien zielführender als planwirtschaftliche Vorgaben und Regulierungen, heisst es in einer Mitteilung.

«Die Erhöhung der Energieeffizienz und ein Ausbau erneuerbarer Energieproduktionen sind sinnvoll und wichtig», schreibt der Gewerbeverband. Eine Zweidrittel-Mehrheit der Delegierten ist jedoch der Ansicht, dass die Revision des Energiegesetzes der falsche Weg ist, um diese Ziele zu erreichen.

Die Revision des Energiegesetzes stellt für die Mehrheit die falschen Weichen und ist als Grundlage für die weiteren gesetzlichen Massnahmenpakete ungeeignet. Dazu gehören auch die planwirtschaftlichen Zielvorgaben. Wie diese erreicht werden sollen, ist völlig unklar. Kritisch betrachtet wurde nebst dem bevormundenden Charakter der Vorlage auch die Unklarheit über die Höhe der finanziellen Auswirkungen auf die KMU-Wirtschaft.

Wichtiger als zusätzliche Regulierungen und planwirtschaftliche Tendenzen wäre eine Verstärkung des unternehmerischen Handlungsspielraums. Bereits heute engagieren sich KMU stark im Bereich der Energieeffizienz und Förderung der erneuerbaren Energien – aus unternehmerischer Überzeugung, um konkurrenzfähig zu bleiben und um neue Geschäftsfelder zu erschliessen. Die Delegierten des Gewerbeverbandes Basel-Stadt sind der Ansicht, dass dieser Weg zielführender ist als noch mehr Einschränkungen und Vorschriften.

Weitere Vorlagen

Die Delegiertenversammlung hat sich auch mit zwei kantonalen Vorlagen befasst, die sehr wahrscheinlich am 21. Mai 2017 zur Abstimmung gelangen. Einstimmig empfehlen die Delegierten ein Nein zur Veloring-Initiative. Der Bau eines Velorings sei zu teuer, unnötig und spiele die verschiedenen Verkehrsträger gegeneinander aus.

Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, keine Parole betreffend der Revision des Gastgewerbegesetzes (Aufhebung des Angebotsverbots von Alkohol in Jugendzentren) zu fassen. Die Vorlage wird als nicht gewerberelevant erachtet.


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