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21.11.2018

Das Gewerbe braucht ein starkes Kartellrecht

Ohne Beschaffungsfreiheit ist der Werkplatz Schweiz gefährdet

70 Prozent aller Arbeitsplätze und 87 Prozent aller Ausbildungsstellen befinden sich in kleinen und mittleren Unternehmen. KMU bilden das Rückgrat unseres Landes. Sie sind auf die Handels- und Gewerbefreiheit angewiesen. Ein starkes Wettbewerbsrecht hilft, diese zu gewährleisten!

Alle Revisionen der Kartellgesetzgebung verschärften die Gangart gegen Kartelle, das heisst gegen Abreden. Im Visier waren immer insbesondere KMU. Gewerbekreise argumentierten jeweils, man stimme einer Revision nur zu, wenn auch die Gangart gegen grosse Unternehmen verschärft werde.

Auf dem Papier wurde das dann auch gemacht, doch die entsprechende Bestimmung blieb toter Buchstabe. Mit dem Argument, grosse Unternehmen unterstünden dem internationalen Wettbewerb, daher müsse in der Schweiz dagegen nichts gemacht werden, überzeugten die Konzerne und Economiesuisse offenbar die Behörden.

Zwar ist es sinnvoll, gegen Kartelle vorzugehen, doch laufen wir Gefahr, weit grössere Behinderungen des Wettbewerbs zu übersehen. Treffen mehrere kleine Unternehmen Wettbewerbsabreden, wird das in der Regel gestützt auf Art. 5 KG untersagt. Unterbindet hingegen ein grosses Unternehmen ganz allein Einkäufe im Ausland, hat das kaum je Konsequenzen. Das ist widersprüchlich.

Nichts gegen Preisdifferenzierungen! Problematisch werden sie aber, wenn die Nachfrager nicht wählen können, wo sie einkaufen. Märkte haben eben zwei Seiten: Erlaubt man den Anbietern, ihre Preise zu differenzieren, so brauchen die Nachfrager die Freiheit, dort einzukaufen, wo es wirtschaftlich Sinn ergibt.

Das Kartellgesetz funktioniert recht gut bei Abreden, wenn also mehrere Unternehmen gemeinsam den Wettbewerb behindern. Tut dies aber ein Unternehmen allein, hat das nur Folgen, wenn der Anbieter marktbeherrschend ist. Gemäss gefestigter Praxis der Weko ist das aber kaum jemand! Gefragt ist jetzt der Gesetzgeber: Die Weko ist zu zwingen, in wesentlich mehr Fällen als heute von einer Marktbeherrschung auszugehen und Tatbestände gemäss Art. 7 KG zu unterbinden.

Schweizer KMU und Handelsfirmen sind darauf angewiesen, im Ausland nicht diskriminiert zu werden – vor allem bei Produkten, für die es keine ausreichenden und zumutbaren Ausweichmöglichkeiten gibt. Ohne Beschaffungsfreiheit haben sie krass überhöhte Einkaufspreise und damit einen Wettbewerbsnachteil. Das gefährdet unseren Werkplatz und befeuert den Shoppingtourismus über die Grenze. Missbräuchliche «Schweiz-Zuschläge» müssen verschwinden, damit die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen steigt. Das sichert und schafft Arbeitsplätze!

Maurus Ebneter
Präsident Wirteverband Basel-Stadt


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