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11.12.2018

Grosser Rat wird sich mit «Wirtepatent» beschäftigen

Regierung legt Teilrevision des Gastgewerbegesetzes vor

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt legt dem Grossen Rat eine Teilrevision des Gastgewerbegesetzes vor. Die Anwesenheitspflicht soll gestrichen und das Führen eines beschränkten Gastronomieangebots ohne Bewilligung ermöglicht werden. Das sogenannte «Wirtepatent» soll abgeschafft werden.

Nach einer öffentlichen Vernehmlassung von April bis Juni 2018, in der sich Parteien, Verbände, Gemeinden und weitere Interessierte zu einem ersten Entwurf äusserten, hält der Regierungsrat an den meisten Punkten der geplanten Teilrevision des Gastgewerbegesetzes fest.

Im Zentrum der Vorlage stehen die Aufhebung der Anwesenheitspflicht des Bewilligungsinhabers, die Abschaffung des Fähigkeitsausweises als Voraussetzung für das Führen eines gastgewerblichen Betriebs und schliesslich eine Definition eines bewilligungsfreien «Mini-Gastroangebots».

Das Gastgewerbegesetz soll den Wirtinnen und Wirten künftig nicht mehr vorschreiben, wann und wie lange sie im Betrieb anwesend sein müssen. Diese Aufhebung der Anwesenheitspflicht bedeutet für sie mehr Flexibilität in ihrer Unternehmensgestaltung. Die bisherige Verantwortlichkeit des Betriebsinhabers für seinen Betrieb und die Handlungen seiner Angestellten bleibt dabei bestehen.

Zukünftig soll die finanzielle Situation von Gastronominnen und Gastronomen kein Grund mehr dafür sein, die Betriebsbewilligung zu entziehen oder nicht zu erteilen. Schliesslich will der Regierungsrat das Wirtepatent abschaffen, welches es momentan noch benötigt, um eine Bewilligung zu erhalten.

Wer weder Alkohol verkauft noch ausschenkt, soll neu auf einer Fläche von maximal 20m2 höchstens zehn Plätze zum Konsum an Ort und Stelle anbieten, ohne eine Betriebsbewilligung gemäss Gastgewerbegesetz zu benötigen.


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