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Wirteverband Basel-Stadt

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27.06.2019

Das Wirtepatent soll beibehalten werden

Wirteverband erfreut über Bericht der JSSK

Der Wirteverband Basel-Stadt ist erfreut, dass die vorberatende Kommission des Grossen Rats sich für eine Beibehaltung des Wirtepatents ausspricht. Unnötige Hürden für Fachleute sollen beseitigt werden, sinnvolle Präventionsmassnahmen jedoch weiter bestehen.

Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission des Grossen Rats (JSSK) spricht sich für eine Beibehaltung des Wirtepatents aus, will den Fähigkeitsausweis und die kantonalen Wirtefachprüfungen jedoch reformieren.

Auch der Wirteverband sieht Optimierungsmöglichkeiten. «Die Vorschläge der JSSK stellen sicher, dass Personen mit wenig Vorkenntnissen sich ein Mindestmass an wichtigem Wissen aneignen, bevor sie ein Lokal eröffnen», so Präsident Maurus Ebneter. «Wir freuen uns, dass die Kommission diesen Weg einschlägt.»

Die grossen Liberalisierungen hat das Basler Gastgewerbe schon lange hinter sich. Zu nennen sind die Abschaffung der Bedürfnisklausel und des Numerus clausus bei den Nachtbetrieben, ebenso die grosszügigere Polizeistunde und die starke Verkürzung der Wirtefachprüfungen.

Die Hürden, sich selbständig zu machen, sind im Gastgewerbe niedrig. «Der Fähigkeitsausweis stellt einen minimalen Qualitätsstandard sicher. Das ist im Interesse der Arbeitnehmenden, der Konsumenten sowie der professionellen Betreiber», ist Ebneter überzeugt.

Stimmt der Grosse Rat zu, wird es noch zwei Prüfungsfächer geben, nämlich «Konsumentenschutz» und «Arbeitnehmerschutz». Es wird keinen Fähigkeitsausweis mehr benötigen, wer in einem anderen Kanton drei Jahre lang beanstandungsfrei gewirtet hat.

«Hürden für Fachleute abzubauen, sie für Personen mit wenig Vorwissen aber nicht ganz niederzureissen, ist ein vernünftiger Ansatz», findet Maurus Ebneter. «Der Wirteverband unterstützt diese Linie.»

Wirtefachprüfungen stellen sicher, dass angehende Gastronomen über einen Minimalstandard an Wissen verfügen - zum Schutze von Konsumenten und Arbeitnehmern.


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