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16.12.2019

«Demostadt Basel»

SVP-Vorstösse fordern verträgliches Miteinander

Die Zahl der Demonstrationen in Basel hat stark zugenommen. Die für das Miteinander in der Stadt verträgliche Menge wird dabei zunehmend überschritten. Folge der Vielzahl an Demos sind angehäufte Überstunden bei den Behörden, Umsatzeinbussen des lokalen Gewerbes, Verspätungen und Umleitungen im Tram- und Busverkehr und eine zunehmend verärgerte Bevölkerung. Die SVP fordert deshalb, die heutige Bewilligungspraxis zu überdenken.

Wie der Regierungsrat in der Beantwortung einer Interpellation von SVP-Grossrat Joël Thüring ausführte, wurden vom 1. Januar 2018 bis zum 23. Oktober 2019 polizeilich insgesamt 282 bewilligte und unbewilligte Demonstrationen registriert. Die Zahl der Demonstrationen stieg insbesondere im laufenden Jahr massiv an. Thematisch wird zumeist zu Klimaschutz, Frauenrechte, Kriege und internationale Solidarität und für die Situation der Kurden im Nahen Osten demonstriert.

Das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut, genau gleich wie die Meinungsäusserungsfreiheit. Beides wird nicht in Frage gestellt. Neben den Kosten, die durch die regelmässigen Demonstrationen dem Steuerzahler entstehen, ist aber auch die Freiheit der anderen – also derjenigen, die nicht demonstrieren – ein hohes Gut. Einschränkungen gilt es deshalb möglichst gering zu halten.

Die vergangenen Monate belegen, dass das Gleichgewicht zwischen diesen beiden Interessen nicht mehr gewährleistet ist. So beklagt unter anderem auch das Gewerbe Einbussen. Die SVP fordert deshalb in zwei Vorstössen eine Änderung der bisherigen Bewilligungspraxis. Der Departementsvorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements, welcher letztlich für die Erteilung verantwortlich ist, wird aufgefordert, die bisherige Praxis zu überdenken.

Grossrätin Daniela Stumpf fordert in ihrem Vorstoss, dass künftig pro Monat maximal eine Demonstration (Montag bis Samstag) in der Innenstadt bewilligt wird. Weitere Demos sind danach nur für einen Sonntag in der Innenstadt zu bewilligen. Demonstrationen ausserhalb des Stadtzentrums können, nach entsprechender Risikobeurteilung durch die Behörden, weiterhin zeitunabhängig bewilligt werden.

Weiter fordert Grossrat Joël Thüring in einem zweiten Vorstoss, dass während der Dauer von Grossveranstaltungen wie der Herbstmesse, dem Weihnachtsmarkt oder bei Fussballspielen Demonstrationen in der Innenstadt in der Regel nicht bewilligt werden. Entsprechend seien an diesen Tagen mit dem Gesuchsstellern Routen ausserhalb der Innenstadt zu vereinbaren.

Im Weiteren verlangen die Vorstösse, unbewilligte Demonstrationen umgehend aufzulösen. Demonstranten hätten zwar ein grundsätzliches Recht auf die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit – aber keinen Anspruch, dass die Demonstrationen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder einem bestimmten Ort abgehalten werden können.

Dossier: Allmend
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=7032


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