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15.03.2020

Baselland schliesst Restaurants

Regierungsrat ruft Notlage aus

Der Regierungsrat des Kantons Baselland ist sehr besorgt, weil sich das Coronavirus exponentiell und viel rascher als erwartet verbreitet. Er hat unter Ausrufung einer Notlage im Sinne von § 3 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz drastische Massnahmen beschlossen. Dazu gehört auch die Schliessung von Hotels, Restaurants und Unterhaltungsbetrieben.

«Der Ansturm auf die Spitäler muss abgeflacht werden, damit diese nachhaltig in der Lage sein werden, die von der Krankheit schwer Betroffenen zu pflegen und zu heilen und Hunderte von Leben zu retten», schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung.

Angesichts der raschen Verbreitung des Coronavirus ergreift der basellandschaftliche Regierungsrat weitergehende Massnahmen, um den Anstieg der Krankheitszahlen so weit wie möglich zu verlangsamen.

Erfahrungen in anderen Ländern hätten gezeigt, dass das möglichst frühzeitige Ergreifen von einschneidenden Massnahmen notwendig sei, um die Verbreitung des Coronavirus zu verzögern.

Mehrere Kantone wie der Kanton Tessin haben bereits Massnahmen ergriffen, die über jene des Bundes hinausgehen. Nun zieht Baselland als erster Deutschschweizer Kanton nach.

Restaurant- und Hotelbetriebe sowie sämtliche Unterhaltungsstätten wie Konzertsäle, Kinos, Theater, Museen, Jugend-, Sport-, Wellness-, Fitnesszentren, Schwimmbäder, Discos, Musikbars, Nacht-, Erotikclubs usw. werden verpflichtet, den Betrieb einzustellen.

Zudem sind alle öffentlichen, privaten und religiösen Anlässe sowie Veranstaltungen oder Versammlungen mit mehr als 50 Personen verboten. Alle Aktivitäten von Vereinen und ähnlichen Organisationen wie Sportanlässe, Trainings, Proben usw. sind untersagt.

Grundversorgung sichergestellt – keine Hamsterkäufe

Verkaufsstätten, welche nicht der Aufrechterhaltung der Grundversorgung (wie Lebensmittel, Tiernahrung, Heilmittel, medizinische Hilfsmittel, Treibstoff) dienen, werden geschlossen. Bereiche, die nicht der Grundversorgung dienen, sind von den zugelassenen Verkaufsflächen abzugrenzen und zu schliessen.

Der Standort Bruderholz des KSBL wird vom Regierungsrat als Referenzspital COVID-19 bezeichnet. Personen, die möglicherweise am Corona-Virus erkrankt sind, werden nicht mehr in Arztpraxen und in Notfallstationen getestet. Zu diesem Zweck werden eigens zwei Abklärungszentren in Münchenstein (Kuspo) und Lausen (Mehrzweckhalle Stutz) eingerichtet. Durch die Grösse der Räume kann dort das sogenannte «Social Distancing» gewährleistet werden.

Der Regierungsrat ist sich der grossen Auswirkungen auf die Unternehmungen bewusst und ist in Kontakt mit Vertreterinnen und Vertretern der Unternehmerschaft. Auf der Basis der Bundesbeschlüsse werden weiterführend Massnahmen besprochen.

Der Regierungsrat bittet alle Betroffenen um Verständnis und dankt allen für die gelebte Solidarität jetzt und in der kommenden schwierigen Zeit.

Vorschriften im Detail

Alle öffentlichen, privaten und religiösen Anlässe sowie Veranstaltungen oder Versammlungen mit mehr als 50 Personen sind verboten.

Der Regierungsrat kann Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen ausnahmsweise zulassen, wenn überwiegende öffentliche Interessen dies gebieten, beispielsweise Veranstaltungen zur Ausübung politischer Rechte. Entsprechende Gesuche sind mit einem Schutzkonzept betreffend Einhaltung der Regeln des BAG beim Kantonalen Krisenstab einzureichen.

Alle Aktivitäten von Vereinen und ähnlichen Organisationen wie Sportanlässe, Trainings, Proben usw. sind untersagt.

Menschen über 65 und Angehörige weiterer Risikogruppen wird empfohlen, keine Minderjährige zu betreuen, nicht an öffentlichen oder privaten Veranstaltungen teilzunehmen und keine öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, ausser für medizinische oder berufliche Zwecke oder für den Kauf von Grundnahrungsmitteln.

Die im Kanton Baselland verkehrenden Transportunternehmen des Öffentlichen Verkehrs (exkl. SBB und Taxi) treffen die notwendigen Massnahmen, damit die pro Transportmittel zur Verfügung stehenden Plätze jeweils höchstens zur Hälfte genutzt werden.

Verkaufsstätten, welche nicht der Aufrechterhaltung der Grundversorgung (wie Lebensmittel, Tiernahrung, Heilmittel, medizinische Hilfsmittel, Treibstoff) dienen, werden geschlossen. Bereiche, die nicht der Grundversorgung dienen, sind von den zugelassenen Verkaufsflächen abzugrenzen und zu schliessen.

In Verkaufsstätten und bei Dienstleistungsbetrieben mit Publikumsverkehr sind die Verantwortlichen aufgefordert, für die Einhaltung der Hygiene-Regeln des BAG und der sozialen Distanz zu sorgen (1 Person/4m2 Netto-Verkaufsfläche).

Restaurant- und Hotelbetriebe sowie sämtliche Unterhaltungsstätten wie Konzertsäle, Kinos, Theater, Museen, Jugend-, Sport-, Wellness-, Fitnesszentren, Schwimmbäder, Discos, Musikbars, Nacht-, Erotikclubs usw. werden verpflichtet, den Betrieb einzustellen.

Der Standort Bruderholz des KSBL wird als Referenzspital COVID-19 bezeichnet. Alle Spitäler müssen von allen nicht sofort notwendigen medizinischen Eingriffen (elektive Eingriffe) absehen. Es gilt ein Aufnahmestopp für alle planbaren Eingriffe.

Der Besuch in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und ähnlichen Institutionen, die Personen aus Risikogruppen betreuen, ist untersagt. Über Ausnahmen (z.B. Besuche für Patienten in ausserordentlichen Situationen: Eltern von Kindern, Partner von Gebärenden sowie nahe Angehörige von sterbenden Menschen oder unterstützungsbedürftigen Patientinnen und Patienten) entscheidet die Institution.

Die zuständigen kantonalen Behörden werden ermächtigt, bei Bedarf die notwendigen Mittel (Sachmittel, Personal, Dienstleistungen, Unterkünfte etc.) bei Privaten zu requirieren, um die Notlage zu bewältigen.

Wo immer möglich wird in der kantonalen Verwaltung im Home-Office gearbeitet. Die übrigen Arbeitgebenden sind dringend angehalten, Home-Office so weit wie möglich durchzusetzen. Der persönliche Publikumsverkehr in der kantonalen Verwaltung wird auf ein Minimum reduziert. Die Orientierungstage des Amts für Militär und Bevölkerungsschutz im Rahmen des Vollzugs von Bundesrecht werden ausgesetzt.


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