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02.04.2020

Die Krux liegt im Detail

Wann soll ich einen Covid-19-Kredit beantragen?

Der Bundesrat hat am 25. März 2020 weitere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Mit diesen Massnahmen hat er eine unkomplizierte und einfache Lösung für den Erhalt eines Überbrückungskredits geschaffen. Das Antragsformular ist einfach und schnell ausgefüllt und der Kredit landet praktisch umgehend auf dem Konto. Soweit so gut. Doch die Crux liegt im Detail, das wurde hingegen nicht offen kommuniziert.

Wir haben bereits erste Erfahrungen sammeln können und möchten diese hier für das Gastgewerbe aufführen. Einige Punkte sind vermutlich bereits bekannt.

1. Der Kredit ist eine Schuld, welche innert 5 Jahren zurückbezahlt werden muss. Dazu sollte pro Jahr mehr Gewinn erwirtschaftet werden, damit diese Rückzahlung realisiert werden kann. Bei einem Kredit von z.B. CHF 50‘000 (10% bei einem Umsatz von CHF 500‘000 im Geschäftsjahr 2019), sollten also pro Jahr CHF 10‘000 für die Rückzahlung beiseitegelegt werden. Dazu sollten Sie etwa 2% mehr Umsatz erzielen, dies bei gleich bleibenden Kosten.

2. Dieser Kredit wird von den Banken in der Regel nicht gross geprüft, da der Staat ja Bürge ist. Die Banken können aber ab dem 2. Kreditjahr einen Zins verlangen. Ob das erfolgen wird, weiss heute niemand und es wird auf die Kulanz der Banken ankommen.

3. Dieser Kredit darf nur beantragt werden, wenn aktuell (bei Kreditbeantragung) kein Konkurs- oder Liquidationsverfahren am Laufen ist. Wie ist es jedoch, wenn eine Firma bereits überschuldet ist (Negativkapital bei der Einzelfirma oder Verluste grösser als das Aktien- oder Stammkapital bei einer AG oder GmbH), aber noch kein Konkurs- oder Liquidationsverfahren eingeleitet wurde oder werden musste? Der Bund stockt momentan zusätzliches Personal auf, um diese Kreditgesuche einer Prüfung zu unterziehen. Sollte sich herausstellen, dass ein Konkurs- oder Liquidationsverfahren am Laufen war oder bereits eine grosse Überschuldung bestand, kann der Bund Bussen bis CHF 100‘000 aussprechen.

Wer soll nun diesen Kredit in Anspruch nehmen?

1. Wenn Sie über genügend Liquidität für die nächsten ca. 3 Monate verfügen, dann benötigen Sie diesen Kredit nicht.

2. Wenn Sie sehen, dass Sie infolge dieser Coronavirus-bedingten Schliessung in den nächsten Monaten in Liquiditätsengpässen geraten, dann lohnt sich dieser Kredit. Es muss ihnen anschliessend aber gelingen, die notwendigen liquiden Mittel wieder aufzubauen, um den Kredit zu amortisieren.

3. Wenn Sie bereits überschuldet sind, dann lassen Sie bitte die Hände von diesem Kredit. Es ist lediglich eine Umschuldung von Lieferanten- und Mietschulden hin zu Bankschulden. Die Schulden bleiben jedoch bestehen! Der Kredit ist nicht dazu gedacht, bestehende Schulden zurück zu zahlen. Sollten Ihre Kreditgeber (Ihre Hausbank) dies feststellen, wird sie den Kreditbetrag mit grosser Wahrscheinlichkeit umgehend zurückfordern. Wir haben bei Kunden festgestellt, dass sich ein Gespräch mit der Hausbank vor der Kreditaufnahme lohnt. Die kennen in der Regel auch Ihre Geschäftszahlen.

Gastroconsult AG
Daniel Hollenstein, lic.rer.pol.
Direktor / Sitzleiter Olten

Daniel Hollenstein

Daniel Hollenstein: «Wenn Sie bereits überschuldet sind, lassen Sie bitte die Hände von diesem Kredit.»


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