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23.04.2020

WAK-N will Vermieter mit 70% in die Pflicht nehmen

Kommission plädiert für schnellere Öffnung der Wirtschaft

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats erwartet vom Bundesrat eine Lösung der Mietfrage und strebt eine höhere Pauschale für mitarbeitende Unternehmensleiter an. Es brauche einen griffigen Plan dafür, wie die baldige Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit und des gesellschaftlichen Lebens vor sich gehen soll. Die Unternehmen seien auf Planbarkeit und Rechtssicherheit angewiesen.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat sich an ihrer Sitzung vom 21. April 2020 erneut mit den Massnahmen des Bundesrates zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie befasst. Sie begrüsst, dass der Bundesrat mittlerweile ihre Forderung zur Unterstützung indirekt betroffener Selbstständigerwerbender umgesetzt hat.

Die WAK-N ist sich bewusst, dass der Bundesrat bei seinen Beschlüssen vom 16. April 2020 zur schrittweisen Wiedereröffnung öffentlicher Einrichtungen gesundheitlichen und epidemiologischen Erwägungen Priorität eingeräumt hat.

Allerdings ist sie der Ansicht, Wirtschaft und Bevölkerung hätten wenig Verständnis für die langsame Öffnung, die der Bundesrat vorsieht. Zudem erkennt sie in weiteren Bereichen Nachbesserungsbedarf, weshalb sie zahlreiche Kommissionsmotionen verabschiedet hat und in einem erneuten Schreiben mehrere Empfehlungen an den Bundesrat richtet.

Schneller öffnen

Eine Mehrheit der Kommission fordert vom Bundesrat eindringlich, der gesamte Detailhandel müsse ab dem 27. April 2020 wieder öffnen können. Weiter habe der Bundesrat für die gastgewerblichen Betriebe und die touristischen Infrastrukturen wie Bergbahnen oder Schifffahrt umgehend einen konkreten Plan zu unterbreiten, wie der Ausstieg aus der Corona-Krise erfolgen kann.

Die WAK-N fordert den Bundesrat zudem auf, die Benachteiligung der kleinen Geschäfte zu korrigieren, indem er entweder das offene Sortiment der grossen Einzelhändler beschränkt oder die kleinen Geschäfte gleichzeitig öffnet; diese sollen nach wie vor von der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) profitieren können.

Um ihren Anliegen Nachdruck zu verleihen, hat die Kommission drei Motionen verabschiedet. Zum einen soll der gastgewerbliche Stillstand etappiert aufgehoben werden (15 zu 9 Stimmen, 1 Enthaltung), zum andern sollen, sofern die Distanz- und Hygienemassnahmen eingehalten werden können, sämtliche öffentlich zugänglichen Einrichtungen bereits ab dem 11. Mai 2020 wieder öffnen dürfen und auch kleinere Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten wieder erlaubt sein (15 zu 8 Stimmen, 2 Enthaltungen).

Schliesslich sollen für Branchen, die am 11. Mai noch nicht zurück in den normalen Betrieb können, erlaubte Tätigkeiten bezeichnet werden, und auch Schulen und Kinderbetreuungsstätten usw. sollen ihren Betrieb am 11. Mai 2020 wieder aufnehmen müssen (16 zu 6 Stimmen, 2 Enthaltungen).

Zu allen drei Motionen liegen Minderheiten vor, deren Unterzeichnende der Meinung sind, man solle weiterhin den Bundesrat aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse und basierend auf den beobachteten Entwicklungen über die weiteren Schritte entscheiden lassen.

Gewerbliche Mieten

In Bezug auf die gewerblichen Mieten ist die Kommission der Ansicht, es werde momentan nur in wenigen Mietverhältnissen eine einvernehmliche Lösung gefunden, der Bund müsse deshalb aktiv werden.

Sie hat mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine weitere Kommissionsmotion verabschiedet, wonach der Bundesrat dafür sorgen soll, dass Betreiber von Restaurants und anderen vom Bundesrat geschlossenen Betrieben ihrem Vermieter für die Zeit der angeordneten Schliessung nur 30 Prozent der Miete schulden. Eine Minderheit sieht in diesem Bereich keinen Handlungsbedarf.

Angestellte Unternehmensleiter

Mit 13 zu 9 Stimmen (2 Enthaltungen) hat die Kommission weiter eine Motion verabschiedet, die vom Bundesrat verlangt, mitarbeitende Unternehmensleiter sollten Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung bis zum selben Höchstbetrag haben, wie er im Rahmen der Erwerbsersatzordnung für Selbstständige gilt. Eine Minderheit lehnt diese Erhöhung ab.

Solidarbürgschaften

Zwei weitere Motionen der WAK-N betreffen die Solidarbürgschaftsverordnung: Einerseits soll der Bundesrat die Dauer einer Solidarbürgschaft auf maximal 8 Jahre verlängern (15 zu 10 Stimmen), andererseits soll er für Kredite unter 500’000 Franken für krisenbetroffene Unternehmen auch nach dem ersten Jahr einen Zinssatz von null Prozent garantieren (14 zu 9 Stimmen, 1 Enthaltung). Beide Motionen werden von einer Minderheit bekämpft, die eine Anpassung der entsprechenden Bestimmungen für unnötig hält.

Missbrauchsbekämpfung

Nicht zuletzt gilt es aus Sicht der Kommission, den missbräuchlichen oder mehrfachen Bezug von staatlichen Unterstützungsleistungen rigoros zu unterbinden. Mit 21 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedete sie eine weitere Kommissionsmotion, um diesem Anliegen Nachdruck zu verleihen.

Die Kommission hat am 21. April 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Lüscher (FDP/GE) und teilweise in Anwesenheit der Bundesräte Ueli Maurer und Guy Parmelin in Bern getagt.

20.3134 Etappierte Aufhebung des gastgewerblichen Stillstands
20.3136 Wiederherstellung … und einer funktionierenden Wirtschaft und Gesellschaft
20.3133 Smart Restart
20.3142 Miete im Gastgewerbe: die Mieter sollen nur 30% der Miete schulden
20.3141 Unterstützung angestellter Führungskräfte von Unternehmen
20.3137 Solidarbürgschaftsverordnung. Frist zur Rückzahlung auf 8 Jahre verlängern
20.3138 Sicherung des Nullzinses für Kredite an krisenbetroffene Unternehmen
20.3139 Keine Profiteure bei den Corona-Massnahmen

Bundeshaus

Es tut sich etwas im Bundeshaus. Schweiz Tourismus / Martin Maegli


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