Back to Top
Wirteverband Basel-Stadt

Wirteverband Basel-Stadt


Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.

29.04.2020

Coronavirus: Vorübergehender Verzicht auf Verzugszinsen

Verspätete Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen

Der Bundesrat hat beschlossen, dass bei verspäteter Zahlung der AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge während der ausserordentlichen Lage keine Verzugszinsen verlangt werden. Die Regelung ist zeitlich beschränkt und ergänzt die bereits beschlossene Massnahme der zinsfreien Zahlungsaufschübe für Unternehmen in Liquiditätsengpässen.

Die Sozialversicherungen der ersten Säule AHV/IV/EO sowie die Arbeitslosenversicherung ALV basieren auf dem Umlageverfahren. Die Arbeitgeber haben die Lohnbeiträge grundsätzlich monatlich an die Ausgleichskassen zu überweisen, Selbstständige bezahlen ihre Beiträge vierteljährlich. Die Ausgleichskassen setzen die eingenommenen Beiträge umgehend zur Finanzierung der laufenden Leistungen ein. Deshalb stellen sie auch in der Corona-Krise monatlich Beitragsrechnungen aus.

Werden die Beiträge nicht fristgerecht bezahlt, müssen normalerweise Verzugszinsen bezahlt werden. Um die Unternehmen und Selbstständigen in der ausserordentlichen Lage zu entlasten, verzichten die Sozialversicherungen AHV, IV, EO und ALV für die Dauer bis zum 30. Juni generell auf Verzugszinsen auf verspäteten Beitragszahlungen.

Die Massnahme gilt rückwirkend ab dem 21. März. Die Beiträge bleiben aber geschuldet und müssen vollständig bezahlt werden. Ab dem 1. Juli 2020 werden die Ausgleichskassen für bis dahin ausstehende Beitragszahlungen wieder Mahnungen ausstellen und bei Nichtbezahlung nötigenfalls die Betreibung einleiten.

Unternehmen, die wegen der Corona-Krise mit Liquiditätsproblemen konfrontiert sind, haben bereits seit dem 20. März die Möglichkeit, bei ihrer Ausgleichskasse einen verzugszinsfreien Zahlungsaufschub zu beantragen. Sie müssen sich dabei zu regelmässigen Ratenzahlungen verpflichten. Diese Möglichkeit, eine Ratenzahlung der geschuldeten Beiträge zu beantragen, bleibt weiterhin bestehen und ist bis am 20. September 2020 zinsfrei.


Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!


GV und GastroPodium 2024

DI 25. Juni 2024 um 16 Uhr
Bildergalerie 2023 
Videos 2023 anschauen



Mit E-Learning zum Wirtepatent!

1000 Franken plus Prüfungsgebühr
Mehr Informationen


Kostenlose Servicekurse

für Einsteigerinnen und Einsteiger
Jetzt informieren und anmelden