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03.06.2020

Schwierige Bedingungen für Clubbetreiber und Veranstalter

Rahmenschutzkonzept für Unterhaltungsgastronomie liegt vor

Das Bundesamt für Gesundheit hat ein «Rahmenschutzkonzept für öffentliche Veranstaltungen ab dem 6. Juni 2020» herausgegeben. Das Papier unterscheidet nicht zwischen Indoor und Outdoor, sondern zeigt drei Varianten auf, wie Veranstaltungen bis 300 Personen wieder durchgeführt werden können.

Falls die Vorgaben der sozialen Distanz (4 Quadratmeter pro Person, Abstand zwischen den Personengruppen) nicht eingehalten werden können und eine Maskentragpflicht nicht umgesetzt werden kann, müssen die Kontaktdaten der Gäste gesammelt werden.

Es besteht das Risiko, dass alle an dem Tag anwesenden Gäste kollektiv in die Quarantäne gehen müssen! Alle Veranstalter müssen ihre Gäste über dieses Risiko informieren.

Natürlich sind die Gegebenheiten in jedem Club anders. Vor allem Indoor-Veranstaltungen, an denen die Menschen sich näherkommen, tanzen und singen, begünstigen die Verbreitung des Virus. Es braucht nur eine ansteckende Person, um eine ganze Ansteckungskette auszulösen.

Eine Pflicht zur Wiedereröffnung gibt es nicht. Nach aktuellem Wissensstand können Clubs und Konzertlokale ihre Mitarbeitenden in der Kurzarbeit belassen. Das gilt leider nicht für die mitarbeitenden Gesellschafter, Bewilligungsinhaber und andere «arbeitgeberähnliche Personen».

Grundsätzlich liegt der Öffnungs- oder Durchführungsentscheid bei den Clubbetreibern und Veranstaltern. Die Berücksichtigung folgender Kriterien scheint sinnvoll:

1. Wie wirtschaftlich ist eine Veranstaltung, die bis längstens Mitternacht dauern kann?
2. Gibt es ein Bedürfnis nach Partys am Nachmittag oder am frühen Abend?
3. Ist den Gästen und Mitarbeitenden eine kollektive Quarantäne zuzumuten?
4. Besteht die Gefahr, in der Öffentlichkeit als «Sündenbock» angeprangert zu werden?

Reguläre Angebote werden wohl kaum zustande kommen. Das heisst aber nicht, dass es keine Events geben wird. Schliesslich gibt es den dringenden Wunsch von Gästen, endlich wieder einmal Musik zu hören, zu tanzen und zu feiern! PromoterSuisse wird in diesen Tagen ein detailliertes Schutzkonzept für Clubs veröffentlichen.

Grafik: PromoterSuisse


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