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11.07.2020

Covid-19-Abfederungsmassnahmen für Kulturunternehmen

Unterstützung auch für Clubs mit Programmgestaltung möglich

Kulturbetriebe sind stark von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Um längerfristige Schäden am Kulturleben zu verhindern, haben Bund und Kantone ein Paket an Abfederungsmassnahmen geschnürt.

Am 13. Mai hat der Bund die Covid-Verordnung Kultur bis zum 20. September 2020 verlängert und die Massnahmen angepasst. In engem Austausch mit anderen kantonalen Stellen ist in Basel-Stadt die Abteilung Kultur für die Umsetzung einzelner Massnahmen zuständig. Dazu gehören Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und für Kulturschaffende bei Betriebsschliessungen und der Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen und Projekten.

Am 31. März 2020 hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Ausgaben in der Höhe von 10 Millionen Franken für Kulturschaffende zulasten des Krisenfonds bewilligt. Nachdem die Eidgenossenschaft die Bundesmassnahmen zur Sicherung der Schweizer Kulturlandschaft um vier Monate bis zum 20. September verlängert und die Bundesmittel für Ausfallentschädigungen im Kulturbereich erhöht hat, bewilligt der Regierungsrat am 30. Juni 2020 weitere 5 Millionen Franken zulasten des Krisenfonds. Die kantonalen Mittel werden durch den Bund verdoppelt, so dass neu 30 Millionen Franken für Ausfallentschädigungen von Basler Kulturunternehmen und Kulturschaffenden zur Verfügung stehen.

Die Abteilung Kultur im Präsidialdepartement Basel-Stadt nimmt bis am 20. September 2020 Gesuche für Ausfallentschädigungen von Kulturunternehmen mit statuarischem Sitz in Basel-Stadt und von Kulturschaffenden mit Wohnsitz im Kanton entgegen. Der Regierungsrat hat am 21. April ein Gremium eingesetzt, das abschliessend über die Gesuche befindet.

Im Bereich der Konzertlokale und Clubs für aktuelle Musik können Betriebe mit einer künstlerischen Programmgestaltung berücksichtigt werden. Sie müssen allenfalls nachweisen, dass ihr Angebot mehrheitlich aus kulturellen Live-Veranstaltungen besteht. Unternehmen, die primär Gastrobetriebe und Bars sind, sind ausgeschlossen.

Auch Teilbereiche eines Betriebs können berücksichtigt werden. Ein Auszahlungstermin kann noch nicht genannt werden: Das Controlling für die Bundesgelder erfordert eine strenge Prüfung der Gesuche. Für Fragen steht die Hotline der Abteilung Kultur zur Verfügung: Montag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr unter der Nummer 061 267 68 90.


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