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16.07.2020
Maskenpflicht für Mitarbeiter
Tessin verschärft Corona-Auflagen für die Gastronomie
Der Kanton Tessin verschärft erneut seine Massnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Ab nächster Woche und vorerst bis 9. August gilt in Restaurants, Cafés und Bars eine Maskenpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit den Gästen in Kontakt kommen. Die Massnahme gilt nur, falls die betreffenden Mitarbeitenden nicht durch Plexiglas oder eine andere räumliche Abtrennung geschützt sind. Bisher hatte die Tessiner Kantonsregierung Angestellten von Restaurationsbetrieben das Tragen einer Maske lediglich «dringend empfohlen».
- Das Gastgewerbe hängt in der Luft
- So kann man Anlässe mit mehr als 100 Personen durchführen
- Maximal hundert Gäste in Ausgehlokalen erlaubt
Dossier: Pandemie
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