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08.09.2020

10 bis 15 Millionen für das Basler Gastgewerbe!

Fraktionspräsidenten fordern gemeinsam Unterstützungspaket

Die Präsidenten der Fraktionen im Basler Grossen Rat – CVP, FDP, Grünes Bündnis, LDP, SP und SVP – reichen gemeinsam eine Motion ein. Darin fordern sie ein Unterstützungspaket für das Basler Hotel- und Gastgewerbe.

Hotels, Restaurants, Cafés, Bars und Clubs gehören zu den Unternehmen, die wirtschaftlich am schwersten von der Covid-19-Pandemie betroffen sind. Die Gastronomen und Hoteliers in Basel waren und sind durch die kurzfristige Absage der Fasnacht, durch den Ausfall der Baselworld und der Art Basel, die Internationalität des Tourismus sowie die starke Abhängigkeit von Messen, Kongressen, Veranstaltungen und Geschäftsreisen stärker betroffen als Berufskollegen in vielen anderen Kantonen.

Es droht der Verlust einer deutlich vierstelligen Zahl von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie ein bleibender Schaden an der touristischen und gastronomischen Infrastruktur. Die Präsidenten der sechs Fraktionen im Grossen Rat reichen deshalb gemeinsam eine Motion ein. Darin fordern sie ein substanzielles kantonales Hilfsprogramm für Beherbergungs- und Restaurationsgebiete.

Das Hilfsprogramm soll eine Grössenordnung von 10 bis 15 Millionen Franken umfassen und aus nicht rückzahlbaren Beiträgen bestehen. Damit soll gezielt denjenigen Betrieben geholfen werden, die eine wirtschaftliche Not aufgrund von Corona und gute Zukunftsperspektiven plausibel darlegen können.

Die Unterstützung soll an klare Bedingungen geknüpft sein. So müssen die Verpflichtungen gegenüber der öffentlichen Hand, Sozialversicherungen, Angestellten und Privaten erfüllt sein. Zudem dürfen während der Unterstützungsperiode keine Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen.

«CVP, FDP, Grünes Bündnis, LDP, SP und SVP sind überzeugt, dass sie damit einen wichtigen Beitrag leisten, um in Basel eine vielfältige Gastronomie und Hotellerie zu erhalten», schreiben die sechs Fraktionen in ihrer gemeinsamen Medienmitteilung. Untenstehend ist der vollständige Motionstext.

Motion «Erhalt und Sicherung der touristischen Infrastruktur und der Arbeitsplätze im Hotel- und Gastgewerbe»

Hotels, Restaurants, Cafés, Bars und Clubs gehören zu den Unternehmen, die wirtschaftlich am schwersten von der Covid-19-Pandemie betroffen sind. Die Gastronomen und Hoteliers in Basel waren und sind durch die kurzfristige Absage der Fasnacht, durch den Ausfall der Baselworld und der Art Basel, die Internationalität des Tourismus sowie die starke Abhängigkeit von Messen, Kongressen, Veranstaltungen und Geschäftsreisen stärker betroffen als Berufskollegen in vielen anderen Kantonen.

Dank Kurzarbeitsentschädigungen, Notkrediten, Rechnungsstundungen und Mietzinshilfen kamen bisher viele Betriebe knapp über die Runden. Manchen Unternehmen haben zudem Versicherungsleistungen, ein Entgegenkommen des Vermieters und der Rückgriff auf Reserven geholfen, die Insolvenz zu vermeiden.

Weil das Geschäft noch immer nicht wunschgemäss angelaufen ist, entstehen in den meisten Gastbetrieben zusätzliche Verluste. Die Liquidität nimmt rapide ab. Der ansteigende Schuldenberg ist lähmend und verunmöglicht Investitionen. Um die angehäuften Verluste wettzumachen, bräuchten die meisten Unternehmen mindestens zehn gute Jahre. Für den Herbst und Winter zeichnen sich enorme Schwierigkeiten ab. Eine rasche Erholung ist nicht in Sicht; eine Konkurswelle droht.

Neben der stark reduzierten touristischen Nachfrage bleibt auch die heimische Nachfrage schwach. Stichworte dazu sind Home-Office, verunsicherte Konsumenten, fehlende Frequenzbringer (z.B. Sport- und Kulturveranstaltungen) sowie weniger private und geschäftliche Anlässe. Tourismus- und veranstaltungsabhängige Betriebe sind in besonderem Masse betroffen. Es sind dies vor allem Hotels, Restaurants mit Bankettkapazitäten, Innenstadtlokale und Cateringanbieter. Bars und Clubs sind stark betroffen, weil ihre Konzepte im Widerspruch zur geforderten sozialen Distanz stehen.

Im ersten Halbjahr 2020 gingen die Logiernächte in den Basler Hotels um 58.8 Prozent zurück – dies, nachdem es im Januar und Februar noch normal lief. Gemäss STR Global, sank der Beherbergungsumsatz pro verfügbares Zimmer (RevPAR) in den Basler Hotels im Juni auf knapp 24 Franken pro Tag. Das sind 88 Prozent weniger als im Vorjahr!

Eine Umfrage von GastroSuisse ergab, dass das Basler Gastgewerbe im Juli durchschnittlich 47 Prozent des Vorjahresumsatzes einbüsste. Im schweizweiten Durchschnitt waren es 32 Prozent, in Graubünden sogar nur 12 Prozent. Etwa vier von zehn Betrieben in Basel verzeichnen einen Umsatzrückgang von mehr als 50 Prozent.

Ohne weitere Hilfsmassnahmen wird es schon bald zu einem bleibenden Schaden an der touristischen und gastronomischen Infrastruktur auf unserem Kantonsgebiet kommen. Damit verbunden sein dürfte der Verlust einer deutlich vierstelligen Zahl von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.

Darüber hinaus zieht ein markanter Rückgang gastronomischer Infrastruktur nach sich, dass insgesamt die Anziehungskraft eines Standortes schwindet und auch die Schliessung von Ladengeschäften und anderen Angeboten mit sich bringt. Die Folge ist ein allgemeiner Rückgang der Attraktivität, und zwar nicht nur aus touristischer Sicht. Auch für die Rekrutierung von Fachkräften für die Wirtschaft, die Ansiedlung von Firmen, Kulturbetrieben und Forschungseinrichtungen, die Investition in den
Wohnungsbau usw. reduzieren sich die Standortvorteile. Die indirekten Folgen von Betriebsschliessungen innerhalb von Gastronomie und Hotellerie sind somit noch erheblich massiver.

Deshalb wird der Regierungsrat damit beauftragt, dem Grossen Rat ein substanzielles kantonales Hilfsprogramm für Beherbergungs- und Restaurationsbetriebe vorzuschlagen. Das Hilfsprogramm soll:

a. in der Grössenordnung von CHF 10-15 Mio. sein und nicht rückzahlbare Beiträge ausschütten

b. eine zeitliche Antragsfrist für Hilfsgesuche beinhalten (z.B. November 2020 bis März 2021)

c. sich nur an Betriebe richten, die per Ende 2019 ihren Verpflichtungen gegenüber der öffentlichen Hand (z.B. Mehrwert-, Gewinn- und Kapitalsteuern) und Sozialversicherungen sowie ihren Angestellten nachkamen und ihre Zahlungsverpflichtungen auch gegenüber Privaten erfüllt haben.

d. Betrieben helfen, die eine wirtschaftliche Not aufgrund von Corona und gute Zukunftsperspektiven plausibel darlegen können.

e. an die Bedingung geknüpft sein, dass durch den Betrieb keine Kündigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus wirtschaftlichen Gründen während der Zeit, für die der kantonale Hilfsbeitrag geleistet wird, vorgenommen werden

f. ausschliesslich zur Sicherstellung der Dienstleistungen im Kanton Basel-Stadt verwendet werden.
Die Gesuche sollen von einem vom zuständigen Departement eingesetzten Fachgremium beurteilt werden.

Sollte der Bund ein ähnliches Unterstützungsprogramm einführen, soll das bei der Bemessung der Beiträge angemessen berücksichtigt werden. Es darf zu keinen Überkompensationen kommen.
Antrag auf Traktandierung und dringliche Behandlung an der Sitzung des Grossen Rates vom

9. September 2020
Thomas Gander, Erich Bucher, Michael Koechlin, Jürg Stöcklin, Pascal Messerli, Andrea Elisabeth Knellwolf


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