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16.09.2020

So verlängern Sie die Terrassensaison!

Windschutz, Sonnenstoren, Heizstrahler

«Wie komme ich durch die kalte Jahreszeit?» Diese Frage stellen sich Gastronomen in ganz Europa und schielen dabei auf ihre Aussenbereiche. In Basel lockern die Behörden die Bestimmungen für Aussenheizungen und Windschutzwände. Zudem sollen Gesuche für Wandstoren möglichst rasch behandelt werden.

Mit einer Verlängerung der Terrassensaison können Platzverluste in den Lokalen kompensiert werden. Aus Angst vor einer Infektion meiden zudem manche Gäste die Innenräume. Alles, was den Komfort im Aussenbereich erhöht, ist deshalb sehr willkommen!

Erfreulicherweise hat die Basler Regierung die Verordnung zum kantonalen Energiegesetz geändert. Die pragmatische Lösung sieht vor, dass Terrassen bis Ende April 2021 ausnahmsweise elektrisch beheizt werden dürfen.

Zwar ist die Art der Wärmequellen nicht im Detail vorgeschrieben, doch die Behörden rufen dazu auf, bei der Modellauswahl darauf zu achten, dass die Wärmequellen smart und energieeffizient sind. Heizstrahler sollen gezielt eingesetzt und nur laufen gelassen werden, wenn sie wirklich benötigt werden.

Weiterhin erlaubt sind Holzpellet-Heizstrahler und andere Wärmequellen, die mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Der Gästekomfort lässt sich zudem mit Kissen und Decken erhöhen.

Ein Thema ist auch der Wind- und Regenschutz. Die Allmendverwaltung hat uns mitgeteilt, dass sie bei transparenten Windschutzwänden in vernünftiger Grösse diesen Winter beide Augen zudrücken werde, sofern diese auf der ursprünglich bewilligten Allmendfläche stehen. Es ist darauf zu achten, dass niemand gefährdet oder gestört wird.

Der Einsatz von Sonnen- und Regenschirmen bleibt selbstverständlich wie bis anhin möglich. Hingegen muss für Sonnenstoren an den Fassaden ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren bei der Allmendverwaltung durchlaufen werden.

Dieses dauert einige Wochen, da verschiedene Amtsstellen einbezogen werden müssen. Sonnenstoren sollen normalerweise nicht weiter als 1.5 Meter hinausragen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, grössere oder neue Storen zuzulassen, sofern diese eine darunterliegende, bewilligte Nutzfläche überdecken, den Fussgänger oder Fahrverkehr nicht behindert und die ursprünglich bewilligte Allmendfläche nicht überschreiten.

Zelte, Hütten oder Aufbauten auf Allmend verstossen grundsätzlich gegen die bestehende Allmendverordnung. Die Eingabe einer Baubewilligung ergibt daher wegen der geringen Erfolgschancen keinen Sinn. Für Fragen steht die Allmendverwaltung gerne zur Verfügung: Telefon 061 267 93 57 oder Mail bvdav(at)bs.ch


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