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30.10.2020

Anlässe mit 50 Personen sind im Restaurant möglich

Antworten auf zehn Fragen, die aktuell oft gestellt werden

1. Wie viele Personen dürfen miteinander ins Restaurant gehen?

An Veranstaltungen, die in Restaurationsbetrieben durchgeführt werden, dürfen maximal 50 Personen teilnehmen. Die Personen müssen an Vierertischen platziert sein.

In den Gästebereichen von Restaurationsbetrieben gibt es auf Bundesebene keine Personenobergrenze. An einem Tisch dürfen aber höchstens vier Personen sitzen. Wie bis anhin müssen die Mindestabstände (1.5 Meter oder ein trennendes Element) zwischen den Gästegruppen eingehalten werden. Achtung: Verschiedene Kantone kennen eine Personenobergrenze für Restaurants. In Basel-Stadt liegt sie beispielsweise bei 100 pro Raum.

2. Dürfen Mindestabstände unterschritten werden?

In verschiedenen Kantonen, so auch in Basel-Stadt, dürfen die Mindestabstände nicht mehr unterschritten werden. In Kantonen, die diese Regel nicht kennen, dürfen Mindestabstände nur aufgrund der Art der Aktivität oder wegen örtlichen Gegebenheiten unterschritten werden, allerdings nicht mehr aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen.

3. Vier Personen pro Tisch: Was ist mit Familien?

Pro Tisch dürfen maximal vier Personen sitzen. Familien mit Kindern sind ausgenommen. In Bezug auf die Kinder gibt es keine Altersgrenze, auch muss es sich dabei nicht um eine biologische Verwandtschaft handeln. Familien, die im selben Haushalt leben, sollen so die Möglichkeit haben, gemeinsam an einem Tisch zu sitzen – auch wenn es sich dabei um mehr als vier Personen handelt.

4. Ist es weiterhin möglich, die Kontaktdaten in Papierform beim Gast zu erheben?

Es ist möglich, die Kontaktdaten handschriftlich zu erfassen. Sie müssen aber der zuständigen kantonalen Stelle auf deren Anfrage hin neu in elektronischer Form weitergeleitet werden. Es ist deshalb sinnvoll, die Kontaktdaten digital zu erheben, z.B. mittels Reservationssystem oder den von uns empfohlenen Plattformen Mindful und Clubsafely. Dabei ist sicherzustellen, dass der Datenschutz gewährleistet bleibt.

5. Reicht es bei einem Bankett, eine Kontaktperson zu erfassen?

Zwar ist die Durchführung von Banketten mit Vierertischen möglich. Gemäss Auskunft des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt benötigt das Contact-Tracing aber die Kontaktdaten einer Person pro Tisch.

6. Sind Kinderspielecken erlaubt?

Kinderspielecken und Spielplätze sind erlaubt. Die Anzahl Kinder ist nicht beschränkt. Es gelten keine Mindestabstände für die Kinder. Allfälliges Spielzeug muss leicht zu reinigen sein. Eltern oder die mit der Aufsicht beauftragten Person halten die soziale Distanz zu anderen Kindern und Personen ein und tragen eine Maske.

7. Müssen die Schutzmassnahmen gemäss BAG im Eingangsbereich ausgehängt werden?

Der Betrieb hängt die Schutzmassnahmen gemäss BAG im Eingangsbereich aus. Die Gäste sind insbesondere auf die Distanzregeln, das Tragen der Masken bis zum Tisch sowie auf die Vermeidung der Durchmischung der Gästegruppen aufmerksam zu machen.

8. Muss das Küchenpersonal Masken tragen?

Auch das Küchenpersonal muss eine Maske tragen – es sei denn, es arbeitet nur eine Person im Raum/Küchenbereich. Beim Verlassen des Bereichs, oder wenn eine zweite Person dazu kommt, ist eine Maske zu tragen. Das Tragen einer Gesichtsmaske ändert nichts an den übrigen vorgesehenen Schutzmassnahmen. Namentlich ist der erforderliche Abstand auch beim Tragen einer Maske möglichst einzuhalten.

9. Sind Gesichtsvisiere als Maskenersatz zugelassen?

Nein. Als Gesichtsmasken gelten Atemschutzmasken, Hygienemasken sowie auch Textilmasken, die eine hinreichende, schützende Wirkung entfalten.

10. Was fällt genau unter «Veranstaltung»?

Eine öffentliche oder private Veranstaltung ist ein zeitlich begrenztes, in einem definierten Raum oder Perimeter stattfindendes und geplantes Ereignis, an dem mehr als vier Personen teilnehmen.

Anlässe mit 50 Personen sind möglich. Die Gäste müssen aber an Vierertischen sitzen.


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