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23.11.2020

Unterstützungspaket ist startklar

Gesuche können ab sofort eingereicht werden

Das Unterstützungspaket, das der Basler Grosse Rat im September beschlossen hat, ist startklar. Die Regierung und die Verwaltung setzen in beeindruckendem Tempo um. Aufgrund der aktuellen Umstände wird das Geld aber bei weitem nicht reichen.

Das Unterstützungspaket für die Hotellerie, Gastronomie, Reisebüros, Marktfahrer und Schausteller ist startklar. Damit werden vor allem die Branchen angesprochen, die das Loch, welches der erste Lockdown im Frühling geschlagen hatte, in der Sommerzeit nicht wieder auffüllen konnten.

Der Kanton Basel-Stadt macht das Härtefallprogramm des Bundes auf kantonaler Ebene konkret. Aus dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit («Krisenfonds») werden 15 Millionen Franken bereitgestellt. Für Gesuche, die auch die Vorschriften des Bundes erfüllen, kann ein Zusatzbeitrag ausbezahlt werden.

Die Verordnung und das Reglement definieren die konkreten Voraussetzungen, unter denen die genannten Branchen beitragsberechtigt sind. Die Höhe der finanziellen Beiträge bemisst sich an Prozentsätzen der UVG-Lohnsumme der Unternehmen. Je höher der Fixkostenblock der Branche, desto höher der Prozentsatz. Unternehmen, deren Gesuche auch die Härtefall-Voraussetzungen des Bundes erfüllen, bekommen einen höheren Beitrag. Der Kanton wird diese Gesuche beim Bund einreichen und den Härtefallbeitrag geltend machen.

Für das Einreichen und die Abwicklung der Gesuche steht ein Online-Portal bereit. Im elektronischen Antragsformular gibt es die Möglichkeit, neben allgemeinen Kontaktdaten weitere Pflichtdokumente wie z.B. Auszug aus dem Betreibungsregister, Jahresabschlüsse, Mehrwertsteuerabrechnungen, Personallisten und weitere Unterlagen hochzuladen.

Die Gesuche werden durch das zuständige Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Anschliessend entscheidet das vom Regierungsrat gewählte Fachgremium über die einzelnen Gesuche.

Informationen zum Unterstützungsprogramm und das elektronische Antragsformular stehen unter hilfe-hgt.bs.ch bereit. Das Antragsformular kann ab 23. November 2020 benutzt werden. Es können ausschliesslich online eingereichte Gesuche entgegengenommen und bearbeitet werden.

Das Härtefallprogramm startet am 23. November 2020. Das Gesuch ist spätestens bis 31. März 2021 einzureichen.


ANTRAGSBERECHTIGTE BETRIEBE

Die Betriebsstätte im steuerrechtlichen Sinn ist im Kanton Basel-Stadt.

Der Betrieb ist mindestens seit 1. Januar 2019 in Basel-Stadt ansässig.

Beherbergungsbetriebe und Restaurationsbetriebe im Sinne des Gastgewerbegesetzes

Andere Unternehmen (insbesondere Event-Catering-Anbieter) im gleichen Markt wie Beherbergungs- und Restaurationsbetriebe

Reiseveranstalter oder Reisevermittler im Sinne des Bundesgesetzes über Pauschalreisen, welche mindestens 80% ihres Umsatzes aus der Veranstaltungs- oder Vermittlungstätigkeit erzielen und über eine Kundengeldabsicherung verfügen

Veranstalter von Busreisen, die über eine Zulassung gemäss dem Bundesgesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen verfügen

Schausteller, welche über eine entsprechende kantonale Bewilligung verfügen

Markthändler, die mindestens 80 % ihres Umsatzes mit dem Verkauf an Märkten erzielen und mehrwertsteuerpflichtig sind

VORAUSSETZUNGEN

Längerfristiger und namhafter Umsatzrückgang: Davon ist in der Regel auszugehen, wenn der Umsatz im Jahr 2020 um mindestens 20% tiefer ist als im Jahr 2019. Kurzarbeitsentschädigungen, die Entschädigung des Erwerbsausfalls, Kredite gestützt Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung sowie Mietzinshilfe (Dreidrittel-Modell) werden nicht an den Umsatz 2020 angerechnet.

Profitables oder kostendeckendes Wirtschaften: Davon ist auszugehen, wenn 2018 und 2019 ein Jahresgewinn nach Abschreibungen ausgewiesen wurde. Bei einem Verlust von weniger als 3 % im Verhältnis zum Bruttoertrag wird eine vertiefte Prüfung vorgenommen.

Erfüllung der Zahlungspflichten: Das Erfordernis ist erfüllt, wenn: keine Verlustscheine vorliegen; keine Betreibungen im Umfang von mehr als 10% des Jahresumsatzes vorliegen; höchstens drei Betreibungen unterschiedlicher Gläubiger vorliegen; per 15. März 2020 keine Ausstände gegenüber der öffentlichen Hand, Arbeitnehmenden, Sozialversicherungen vorliegen; kein Konkurs- oder Nachlassverfahren hängig und der Betrieb nicht in Liquidation ist

NOTWENDIGE UNTERLAGEN

Alle Betriebe

Ausweis über UVG-Lohnsumme 2019 (UVG-Schlussabrechnung 2019)

Auszug aus dem Betreibungsregister (Ausstellungsdatum höchstens 30 Tage vor Antragsstellung)

Jahresabschlüsse 2018 und 2019 (revidierte Abschlüsse, falls die Antragstellerin der Revisionspflicht unterliegt)

Belege über erhaltene Finanzhilfen von Bund und/oder Kanton

Bestätigungen der Ausgleichskasse, der Steuerverwaltung, der Unfallversicherungsgesellschaft und der Pensionskasse, dass per 15. März 2020 keine offenen Forderungen bestanden

Mehrwertsteuerabrechnungen 2018, 2019 und 2020 (2019 und 2020 Quartalsabrechnungen)

Personalliste (Stand zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung)

Handelsregisterauszug

Zusätzlich für Beherbergungsbetriebe, Restaurationsbetriebe, Saalbetriebe und Unterhaltungsbetriebe: Betriebsbewilligung nach Gastgewerbegesetz

Zusätzlich für Veranstalter von Busreisen: Betriebsbewilligung nach dem Bundesgesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG)

Zusätzlich für Reiseveranstalter: Bestätigung des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche oder einer anderen gleichwertigen Institution über Kundengeldabsicherung

Zusätzlich für Schausteller: Schaustellerbewilligung


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