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26.11.2020

Häufige Fragen zum Basler Lockdown

Geschlossene Gesellschaften, Seminare, Veranstaltungen, Aussenplätze, Catering

Die Restaurationsbetriebe in Basel-Stadt müssen vom 23. November bis und mit 13. Dezember 2020 geschlossen werden. Hier sind einige Antworten auf Fragen, die uns in den letzten Tagen gestellt wurden.

1. Können geschlossene Gesellschaften in einem Restaurationsbetrieb verpflegt werden, z.B. im Rahmen einer Hochzeitsfeier oder einer anderen Veranstaltung bis 15 Personen?

Nein. Der Zweck der Massnahme ist, dass die ungeschützten Kontakte während der 3 Wochen unterbunden werden. In einem Restaurants bestehen ungeschützte Kontakte (keine Maske und kein Einhalten des Mindestabstands) während einer längeren Zeit. Dies gilt auch bei geschlossenen Gesellschaften.

2. Wie sieht es bei einem Leichenmahl aus: Dürfen die maximal 15 Personen, die an einer Beisetzung teilnahmen, anschliessend an 4er-Tischen verpflegt werden?

Nein, die Schliessung gilt auch für ein Leichenmahl.

3. Können Seminare als Veranstaltung bis 15 Personen durchgeführt werden? Dürfen die Seminarteilnehmer verpflegt werden?

Es gilt zu unterscheiden, um was für Seminare es sich handelt. Reine Weiterbildungsseminare (z.B. Marketingkurs) sind gemäss Covid-19 Verordnung besondere Lage vom 29. Oktober 2020 nicht erlaubt, da es sich um einen Präsenzunterricht handelt. Führt eine Unternehmung ein neues Produkt ein und präsentiert dieses an einem eintägigen Seminar, so kann dieses Seminar in einem Seminarhotel durchgeführt werden. Die Seminarteilnehmer haben den Status von «hoteleigenen Gästen» und können unter Einhaltung der Schutzmassnahmen durch das hoteleigene Restaurant verköstigt werden.

4. Dürfen Catering-Dienstleistungen bei den Leuten privat zuhause ausgeführt werden (nicht nur Liefern, sondern auch Bedienen der Gäste, Abräumen usw.)?

Auch ein Cateringunternehmen hat den Status eines Restaurationsbetriebs. Als private Veranstaltung nach dieser Bestimmung gelten einzig solche, die auf Einladung hin im Familien- und Freundeskreis durchgeführt werden. Lieferung und Bedienung sind möglich. Dabei dürfen maximal 10 Personen anwesend und sowohl die Teilnehmenden des privaten Anlasses wie auch das Personal müssen eine Gesichtsmaske tragen, welche zur Konsumation abgezogen werden kann.

5. Dürfen Störköche in privaten Haushalten kochen?

Ja, alle Anwesenden müssen die Vorgaben von Artikel 3 der Covid-19 Verordnung besondere Lage betreffend Empfehlungen des BAG zu Hygiene und Verhalten in der Covid-19-Epidemie einhalten.

6. Take-Away von 5 bis 23 Uhr: Müssen auch die Aussenplätze abgesperrt sein?

Ja, auch die Aussenplätze müssen abgesperrt werden. Dies war auch beim Lockdown vom vergangenen Frühling schon so vorgeschrieben.

7. Darf in einem Restaurationsbetrieb eine kulturelle Veranstaltung wie eine Dichterlesung oder ein kleines Konzert mit bis zu 15 Personen durchgeführt werden? Dürfen diese Gäste auch verpflegt werden?

Eine kulturelle Veranstaltung darf in einem Restaurationsbetrieb durchgeführt werden. Es muss ein entsprechendes Schutzkonzept (Maskentragpflicht, Abstandsregel) erstellt werden. Die Gäste dürfen nicht verpflegt werden.


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