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04.12.2020

Mini-Lockdown und flächendeckende Tests

So will Graubünden die Wintersaison retten

Die Regierung des Kantons Graubünden hat für die Festtage und die Wintersaison ein Gesamtschutzkonzept verabschiedet. Es umfasst vorübergehende einschränkende Massnahmen in Bezug auf Versammlungen, öffentliche und private Veranstaltungen sowie Gastronomiebetriebe. Für besonders stark von Covid-19 betroffene Regionen im Kanton wird eine flächendeckende Teststrategie umgesetzt.

Das Gesamtschutzkonzept Graubünden soll die Pandemie eindämmen, die Wintersaison in den Tourismusregionen gewährleisten und Feierlichkeiten im privaten Kreis an Weihnachten und Neujahr ermöglichen.

Die Fallzahlen in Graubünden haben gesamtschweizerisch in den letzten Tagen nur noch leicht abgenommen. Die Zahlen steigen sogar leicht an oder stagnieren auf hohem Niveau. Gegenwärtig sind im Kanton 734 Personen in Isolation und 1076 in Quarantäne. Seit Oktober hat sich die Zahl der Todesfälle mehr als verdoppelt. Über die Hälfte der positiv getesteten Personen weiss nicht, wo sie sich angesteckt hat.

Im Kanton werden täglich im Schnitt rund 100 neue Fälle verzeichnet. Die Reproduktionszahl liegt in Graubünden durchschnittlich bei 0.97. Das heisst, praktisch jede positiv getestete Person steckt eine weitere Person an. Das ist schweizweit die fünfthöchste Reproduktionszahl. Ohne weitere Massnahmen besteht insbesondere die Gefahr, dass die Spitäler in der Wintersaison an ihre Grenzen stossen.

Aufgrund dieser Ausganglage hat der Kantonale Führungsstab (KFS) im Auftrag der Regierung ein Gesamtschutzkonzept zur Bewältigung der Covid-Pandemie erarbeitet. Von Freitag 4. Dezember bis Freitag 18. Dezember bleiben Restaurationsbetriebe, auch solche in Skigebieten, geschlossen. Ausnahmen bestehen für Take-Away-Betriebe, Hauslieferungen, Kantinen und Hotelrestaurants für die Hotelgäste.

Versammlungen, Veranstaltungen und Treffen mit mehr als 10 Personen sind verboten. Ausgenommen sind politische Anlässe und Versammlungen. Religiöse Gottesdienste und Beerdigungen können unter strikter Einhaltung der Regeln des sozialen Abstands unter Einhaltung von Schutzkonzepten mit maximal 50 Personen abgehalten werden.

Geschlossen bleiben Orte der Unterhaltung und Freizeit wie Kinos, Theater, Museen, Bibliotheken, Clubbetriebe, Wellnesszentren, Eissportanlagen etc. Eine Ausnahme bilden Outdoor-Freizeitanlagen und Wellnessanlagen für Hotelgäste. Sportliche Aktivitäten in öffentlichen und privaten Räumen mit mehr als 10 Personen sind verboten. Eine Ausnahme bilden sportliche Aktivitäten mit Kindern unter 16 Jahren und der Profisport.

Am Dienstag, 15. Dezember 2020, soll die Lage neu beurteilt werden.

Da es sich um kurzfristige behördliche Massnahmen handelt, haben alle betroffenen Betriebe Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Die zehntägige Wartefrist entfällt. Der Anspruch gilt ab dem Tag der Gesucheinreichung. Es gilt keinen rückwirkenden Anspruch: Es ist deshalb wichtig, das Gesuch schnellstmöglich einzureichen.

Des Weiteren haben betroffene Personen im Rahmen der Covid-19-Verordnung des Bundes Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz, da es sich um behördlich kantonal angeordnete Betriebsschliessungen handelt. Der Anspruch ist bei der zuständigen Ausgleichskasse geltend zu machen.

Ausserdem wird der Kanton Graubünden Unternehmungen, welche gemäss Härtefallverordnung des Bundes besonders betroffen sind, in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen unterstützen. Details betreffend Härtefallverordnung erfolgen Mitte Dezember.

Neue Teststrategie

Neben den Einschränkungen des öffentlichen Lebens sieht die Gesamtstrategie Flächen- und Kontrolltests vor. Im Rahmen eines Pilotprojekts werden zwischen 11. und 13. Dezember 2020 in den Regionen Maloja (Tourismusgrossregion), Bernina (hohe Fallzahlen) und Engiadina Bassa/Val Müstair die gesamte Bevölkerung auf freiwilliger Basis getestet.

Zudem soll in Bergbahn- oder Hotelbetrieben, bei Gesundheitsberufen, Lehrpersonen oder anderen Berufsgruppen mit vielen sozialen Kontakten sowie bei Besuchern in Pflegeheimen und Spitälern neu periodisch und systematisch getestet werden.

Entschädigung für Frischwaren

Graubünden gewährt Gastronomiebetrieben eine Entschädigung für bereits eingekaufte Frischwaren, die aufgrund der am 2. Dezember 2020 beschlossenen Massnahmen verfallen und nicht mehr genutzt werden können. Betroffene Betriebe können. Die Entschädigungen sind auf maximal 10’000 Franken begrenzt. Gesuche sind per E‑Mail oder per Post bis zum 13. Dezember 2020 einzureichen. Die für die Gesuchstellung notwendigen Informationen stehen auf der Webseite des Departements für Volkswirtschaft und Soziales.

Bild: swiss-image.ch / Robert Boesch


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