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15.12.2020

Basel-Stadt verlängert Gastro-Lockdown

Restaurants und Bars müssen bis 22. Januar 2021 geschlossen bleiben

Der Regierungsrat hat die aktuell in Basel-Stadt geltenden Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis und mit Freitag, 22. Januar 2021 verlängert. Gleichzeitig hat er die Unterstützungsbeiträge an die Gastronomie und Hotellerie um weitere 10.45 Millionen Franken erhöht.

Der Regierungsrat des Kanton Basel-Stadt hat über den Umgang mit den weiteren Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie beraten, welche er am 20. November 2020 kommuniziert hat und welche bis kommenden Sonntag, 20. Dezember 2020, in Kraft sind.

Seit Inkrafttreten der verschärften Massnahmen gemäss «Covid-19-Verordnung zusätzliche Massnahmen» konnte das Wachstum der Neuansteckungen gebremst und eine gewisse Stabilisierung in den Spitälern erreicht werden.

«Die epidemiologische Lage hat sich in Basel-Stadt leicht verbessert, bleibt jedoch sehr anspruchsvoll», schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung. Es brauche weitere Anstrengungen, um die Fallzahlen zu senken. Aus diesem Grund behält der Regierungsrat die verschärften Massnahmen weiterhin bei und befristet sie bis am 22. Januar 2021, analog der verschärften Massnahmen des Bundes.

Unter Berücksichtigung der Bundesvorgaben gelten ab Montag 21. Dezember 2020, folgende Massnahmen im Kanton Basel-Stadt:

1. Restaurationsbetriebe bleiben im Kanton Basel-Stadt weiterhin geschlossen. Take-Away und Lieferungen sind neu zwischen 6 und 23 Uhr möglich und nicht schon 5 Uhr.

2. Auch weitere Betriebe wie Bar- und Clubbetriebe, Spielsalons und Casinos, Innenräume von Freizeit-, Sport- und Unterhaltungseinrichtungen bleiben geschlossen.

3. Neu sind neben Erotikbetrieben auch Bordellbetriebe, Cabarets und ähnliche Lokale geschlossen. Zudem ist Prostitution untersagt.

4. Für Veranstaltungen gelten ab 21. Dezember 2020 die Regelungen der Bundesverordnung ohne weitere kantonale Vorschriften. Dies bedeutet unter anderem, dass Gottesdienste bis maximal 50 Besucher möglich sind.

Gesamtunterstützungspaket von 74.5 Millionen Franken

«Der Regierungsrat versteht die Sorgen der Gastronomiebranche», heisst es in der Medienmitteilung. Sie werde durch die Coronakrise besonders hart getroffen. Darum spreche der Regierungsrat den Gastronomie- und Hotelunternehmen weitere Unterstützungsmittel zu, entlang der heutigen Verlängerung der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus.

Dafür entnimmt er dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit weitere 10.45 Millionen Franken. Zusammen mit den bereits früher gesprochenen 15 Millionen Franken ergibt sich ein kantonales Unterstützungspaket von 25.45 Millionen Franken.

Dieses bildet die Voraussetzung dafür, dass der Bund die Härtefallunterstützung ebenfalls erhöht. Der Kanton Basel-Stadt und der Bund stellen damit im Rahmen des laufenden Härtefallprogramms ein Gesamtunterstützungspaket in der Höhe von 74.5 Millionen Franken zur Verfügung, wovon rund vier Fünftel für das Gastgewerbe reserviert sein dürften.

Das Unterstützungsprogramm läuft bereits seit dem 23. November 2020. Der Regierungsrat ruft die Gastronomiebetriebe auf, diese schnelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen und ihren Antrag einzureichen.

Der Kanton Basel-Stadt bürgt zudem wieder für Überbrückungskredite: bis zu einem Betrag von 50'000 Franken für 100 Prozent, darüber für 90 Prozent.


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