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18.01.2021

Unternehmen werden mit Fixkostenbeiträgen unterstützt

Stand der Härtefallhilfe im Kanton Aargau

Der aargauische Regierungsrat begrüsst den Entscheid des Bundesrats, die nationalen Schutzmassnahmen bis Ende Februar 2021 zu verlängern und auszuweiten. Er begrüsst auch die Anpassungen der Härtefallmassnahmen für Unternehmen und ganz besonders, dass von behördlich angeordneten Betriebsschliessungen betroffene Unternehmen unkompliziert Fixkostenbeiträge erhalten können.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem aktuellen Härtefallprogramm für Unternehmen hat der Bund Anpassungen in der Covid-19-Härtefallverordnung beschlossen, die er zuvor den Kantonen zur Vernehmlassung unterbreitet und danach verabschiedet hat. Der Aargauer Regierungsrat begrüsst die Stossrichtung, die Mindestanforderungen für Härtefälle zu lockern und insbesondere Unternehmen, die von einer Betriebsschliessung betroffen sind, schnell und unkompliziert zu unterstützen.

Die Departemente Volkswirtschaft und Inneres sowie Finanzen und Ressourcen erarbeiten mit Hochdruck eine pragmatische und zielführende Lösung für Härtefallleistungen in Form von A-fonds-perdu-Zahlungen an Betriebe, die seit November 2020 aufgrund von Anordnungen durch den Bund oder den Kanton vorübergehend schliessen mussten. Dazu zählen insbesondere Gastronomiebetriebe, Event- und Kulturveranstalter sowie teilweise der Detailhandel.

Der aargauische Regierungsrat wird am 20. Januar 2021 eine entsprechende Massnahme beschliessen. Ab dem 25. Januar 2021 werden Unternehmen Gesuche einreichen können. «Wir setzen alles daran, dass erste Zahlungen an Betriebe, die aufgrund behördlicher Einschränkungen schliessen mussten, bereits bis Ende Januar 2021 erfolgen können», sagt Regierungsrat Dieter Egli.

Für Unternehmen mit verordneter Betriebsschliessung berechnet sich die finanzielle Unterstützung im Kanton Aargau nicht wie bei den übrigen Massnahmen nach dem Liquiditätsbedarf, sondern orientiert sich an den Fixkosten (z.B. Miete, Pachtzins, Leasing, Versicherungen) eines Betriebes.

Seit dem 3. Dezember 2020 können Unternehmen unter ag.ch/wirtschaftsmassnahmen Gesuche für Härtefallhilfe einreichen. Erste Auszahlungen sind bereits Ende Dezember 2020 erfolgt. Bis am 12. Januar 2021 haben sich 375 Unternehmen auf der Plattform des Hightech Zentrums Aargau (HTZ) registriert.

72 Unternehmen haben einen vollständig ausgefüllten Antrag für ein vereinfachtes Verfahren eingereicht, davon haben 42 Unternehmen bereits Leistungen in der Höhe von 500'000 Franken in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen erhalten. Weitere 12 Gesuche sind im Rahmen einer Einzelfallprüfung bewilligt worden (Unternehmen mit einem Mindestumsatz von 200'000 Franken).

Zwei Unternehmen wurden nicht rückzahlbare Beiträge in der Höhe von gesamthaft 195'000 Franken gewährt. Sechs Unternehmen haben Kreditgarantien in der Gesamthöhe von 1.975 Millionen Franken erhalten. An vier Unternehmen wurden kombiniert nicht rückzahlbare Beiträge in der Höhe von gesamthaft 305'000 Franken plus Kreditgarantien in der Höhe von gesamthaft 230'000 Franken ausgerichtet.


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