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25.02.2021

«Büezer» dürfen ihr Mittagessen an der Wärme einnehmen

BAG gibt Voraussetzungen für «Betriebskantinen» bekannt

Eine Petition, die auch von GastroSuisse unterstützt wurde, forderte Verpflegungsmöglichkeiten für Leute, die draussen arbeiten müssen. Das Bundesamt für Gesundheit hat nun den Kantonen mitgeteilt, unter welchen Voraussetzungen Restaurants als Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz zulassen können.

Die Vorgaben umfassen insbesondere, dass Restaurants als Betriebskantinen unter der Woche zwischen 11 und 14 Uhr öffnen dürfen. Zugang haben ausschliesslich Berufsleute aus dem Landwirtschaftssektor und dem Bausektor sowie Handwerker und Berufstätige auf Montage.

Die Arbeitgeber müssen ihre Angestellten vorgängig anmelden und in den Lokalen herrscht, ausser am Tisch, Maskenpflicht. Die Abstandsregeln müssen eingehalten und auch die Kontaktdaten von allen Personen aufgenommen werden.

Die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrates hatte den Bundesrat Anfang Februar aufgefordert, Restaurants über Mittag für im Freien arbeitende Personen als Kantinen zu öffnen. Kantone, die Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz ermöglichen möchten, können dies mit einer Allgemeinverfügung an die Adresse der Restaurationsbetriebe regeln. Die Regelung hat das BAG zusammen mit den Sozialpartnern erarbeitet.


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