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12.04.2021

Prostitution erlaubt, Restauration geschlossen

Mitte-Grossrat Daniel Albietz übt Kritik am Lockdown

Der basel-städtische Grossrat Daniel Albietz unterbreitet der Regierung in seiner «Interpellation betreffend Perspektiven und Planungssicherheit für die vom Corona-Lockdown betroffenen Betriebe» spannende und berechtigte Fragen.

Seit nunmehr über einem Jahr sind das öffentliche Leben und die Wirtschaft sowie unsere Grund- und Freiheitsrechte wegen der Coronapandemie – mit zwischenzeitlichen Lockerungen und erneuten Verschärfungen – teilweise drastisch eingeschränkt oder gar aufgehoben.

Auf Wirksamkeit und Verhältnismässigkeit prüfen

«Dass einem neuartigen Virus im Frühjahr 2020 zunächst mit Vorsicht und einschneidenden Massnahmen begegnet wurde, leuchtet jedem ein», schreibt Daniel Albietz. Jedoch dürfe erwartet werden, dass die Massnahmen laufend auf ihre Wirksamkeit und Verhältnismässigkeit überprüft und neuen Erkenntnissen angepasst würden. Festzustellen sei jedoch, dass gerade der Abschied von den Massnahmen und die Rückversetzung von Gesellschaft und Wirtschaft in einen tragbaren «Normalzustand» einigermassen schwerfalle.

Mit Anpassung der «Covid-19-Verordnung besondere Lage» vom 22. Dezember 2021 wurde durch den Bundesrat der Betrieb von Restaurationsbetrieben verboten. Der Kanton Basel-Stadt hatte für die Gastronomen schon einen Monat zuvor ein Berufsverbot erlassen.

«Die von den behördlichen Schliessungen betroffenen Betriebe haben nunmehr seit Monaten weder Planungssicherheit noch eine Zukunftsperspektive», so der Mitte-Grossrat. Dadurch sei aktuell allein in Basel-Stadt eine grosse Zahl von Betrieben und Arbeitsplätzen existenziell gefährdet, was die physische und psychische Gesundheit vieler zusätzlicher Menschen beeinträchtige.

«Die Welt ist seit dem ersten Auftreten des Virus nicht stillgestanden, die Datenlage hat sich deutlich verbessert und die Erkenntnisse über den Erreger und dessen Auswirkungen auf die Gesellschaft haben zugenommen», bemerkt der Mitte-Grossrat. Er verweist auf eine Studie von Professor John Ioannidis, einem Epidemiologen der Standord-Universität und schon vor der Pandemie einer der zehn meistzitierten Wissenschaftler der Welt.

Die Infektionssterblichkeit (IFR, infection fatality rate) von Covid-19 beträgt demnach im weltweiten Durchschnitt 0.15 Prozent. Für unter 70-Jährige ist sie nochmals erheblich tiefer. Bei rund 80 Prozent der Bevölkerung verläuft die Infektion ohne jegliche Symptome. Der Altersmedian der an oder mit Covid-19 Verstorbenen (bei der Ermittlung der eigentlichen Todesursache ist die medizinische Wissenschaft aktuell nicht konsequent) beträgt in der Schweiz rund 86 Jahre.

Mehr Schaden als Nutzen durch Lockdowns

«Statt vulnerable Personen zu schützen, werden aber ganze Wirtschaftszweige und Freizeitangebote stillgelegt», kritisiert Albietz. Dabei habe das Team von Prof. Ioannidis unlängst auch die Wirksamkeit von Lockdowns untersucht und ist – wie auch Spezialisten der WHO und andere Experten – in einer weiteren überprüften Studie zum Schluss gekommen, dass Lockdowns (vor allem Ausgangssperren und Betriebsschliessungen) kein taugliches Mittel zur Bekämpfung der Pandemie seien und auch bei der älteren Bevölkerung mehr Schaden anrichten als Nutzen stiften würden.

Prof. Ioannidis hat diese Ansicht unlängst in einem Interview mit der «Welt am Sonntag» bestätigt. 17 amerikanische Bundesstaaten verzichten aufgrund solcher Erkenntnisse mittlerweile auf Lockdowns und Maskenpflicht, ohne dass dies höhere Fallzahlen oder schwerere Verläufe zur Folge hätte. «Auch die Erfahrungen von Schweden, Japan und einzelnen anderen Staaten ohne erheblich einschränkende Massnahmen legen denselben Schluss nahe», fügt Albietz an.

Nicht nur aufgrund solcher Tatsachen hat sich die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) am 19. März 2021 über die damaligen als zu zögerlich empfundenen Öffnungsschritte des Bundesrates enttäuscht gezeigt, nachdem sich die Kantone vorab klar für eine von Schutzmassnahmen begleitete Rückkehr Richtung Normalzustand und sogar einstimmig für eine sofortige Öffnung wenigstens der Restaurantterrassen ausgesprochen hatten.

Fallzahlen nicht so stark bewerten

Etwas später liess sich der basel-städtische Gesundheitsdirektor zudem dahingehend zitieren, dass Veranstaltungen ab April wieder möglich sein sollten und dass auch höhere Fallzahlen nicht so stark bewertet werden sollten wie bisher (wenn ja mehr getestet wird).

Schliesslich war einer Medienmitteilung des Justiz- und Sicherheitsdepartements unlängst zu entnehmen, dass im Kanton Basel-Stadt die Prostitution ab dem 1. April 2021 «unter Auflagen» wieder erlaubt werde (mutmasslich mit Abstand und Maskenpflicht?), während Restaurationsbetriebe und Wellnesseinrichtungen weiterhin geschlossen bleiben. Begründet wurde dies damit, dass die Situation für dieses Gewerbe «prekär» sei. Daniel Albietz wirft in seiner Interpellation unter anderem die Frage auf, ob denn die Situation in anderen geschlossenen Branchen weniger prekär sei.

Zudem stellt er in seinem Vorstoss zahlreiche Fragen zur wirtschaftlichen Lage der geschlossenen Betriebe und dem Stand der finanziellen Unterstützung. Er möchte von der Regierung zudem wissen, ob sie eine Entschädigungspflicht im Sinne einer Staatshaftung erkennt.

In einer weiteren Frage erkundigt sich der Grossrat danach, wie die Basler Regierung beim Bundesrat für mehr Planungssicherheit und eine zeitnahe Öffnung hinwirken könne. Schliesslich möchte er wissen, von welchen Experten sich die Regierung beraten lässt und ob zu diesem Kreis auch Personen seien, die «keinen einseitig epidemiologischen Fokus» haben.

Die Abschlussfrage von Albietz lautet: «Kann der Regierungsrat ausschliessen, dass die gesamtgesellschaftlichen Folge- und Gesundheitsschäden aufgrund der restriktiven Pandemiemassnahmen unter dem Strich grösser und schwerwiegender sind als die direkten gesundheitlichen Folgen von Covid-19?»

Daniel Albietz, Die Mitte

Daniel Albietz: «Statt vulnerable Personen zu schützen werden ganze Wirtschaftszweige stillgelegt.» Die Mitte


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