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20.05.2021
Schutzkonzept leicht angepasst
Speisen und Getränke bereitstellen ist neu erlaubt
Das Schutzkonzept für das Gastgewerbe wurde erneut leicht angepasst.
Vermietung von Räumen für Veranstaltungen: Der Betrieb darf wieder Speisen und Getränke bereitstellen. Bedienung in Innenräumen ist nach wie vor nicht erlaubt.
An dieser Stelle machen wir Sie darauf aufmerksam, dass der Organisator der Veranstaltung – und nicht Sie als Vermieter der Räume – ein separates Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen muss.
Kontaktdatenerfassung: Neu müssen die Betriebe ihre Gäste explizit auf die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung aufmerksam machen (bspw. bei der Bestellung).
Helfen Sie mit, das Schutzkonzept konsequent umzusetzen – je besser die epidemiologische Lage, desto grösser die Chance, dass die Innenbereiche Ende Mai geöffnet werden können!
- Mit der Kontaktdatenerhebung hapert es
- Das Schutzkonzept ab 19. April 2021 ist da
- Restaurants sollen Innenräume ab Ende Mai öffnen dürfen
Dossier: Pandemie
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=7916
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