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28.05.2021

Bankette, Seminare, Sperrstunde, Musik und Tanz?

Häufig gestellte Fragen zur Wiedereröffnung

Im Hinblick auf den Restart der Innengastronomie erreichen uns zahlreiche Anfragen. Hier sind Antworten zu Themen, die viele beschäftigen. Bitte beachten Sie unbedingt das Schutzkonzept Gastgewerbe. Der Dachverband wird zeitnah über Änderungen informieren.

Welche Möglichkeiten für Bankette und Steh-Apéros gibt es?

Eine Bankettbestuhlung ist momentan noch nicht zulässig. Da die Konsumation sitzend erfolgen muss, sind Steh-Apéros nicht möglich. Es gelten die Regeln nach Art. 5a der Covid-19-Verordnung besondere Lage: 4er-Tische (Ausnahme Eltern und Kinder), 1.5m Abstand zwischen den Gästegruppen oder wirksame Abschrankungen, Kontaktdaten aller Gäste erheben (Ausnahme Kinder). Veranstaltungen mit konsumierenden Gästen sind auf maximal 50 Personen beschränkt.

Sind Seminare mit Verpflegung erlaubt?

Ein Seminar gilt als Veranstaltung. Demnach sind maximal 50 Personen erlaubt. Seminare dürfen unter Einhaltung der Abstandsregeln und Maskenpflicht durchgeführt werden. Betreffend Konsumation gelten wiederum die obigen Regeln nach Covid-19-Verordnung besondere Lage.

Was ist zu beachten bei Musikanlässen (Essen und Unterhaltung)?

Kleine Formationen oder Pianisten sind erlaubt. Chöre sind jedoch im Innenbereich nicht zugelassen. Auch hier sind die Regeln gemäss Covid-19-Verordnung besondere Lage zu beachten (siehe oben). Es besteht ein Tanzverbot! Für kulturelle Veranstaltungen gelten zusätzlich verschärfte Vorgaben, unter anderem eine Beschränkung der Anzahl Personen und eine Maskenpflicht.

Welche Öffnungszeiten gelten?

Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wurde aufgehoben. Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten gemäss kantonalem Gastgewerbegesetz resp. die bewilligten Öffnungszeiten des Betriebs.

Wie ist die Maskentragpflicht zu verstehen?

Gäste, welche sich im Restaurant oder auf der Terrasse bewegen, müssen eine Maske tragen. Am Tisch sitzend, entfällt die Maskenpflicht. Mitarbeitende tragen immer eine Maske.

Welche Regelung gilt für Familien mit Kindern an grossen Tischen?

Im Innenbereich sind 4er-Tische zugelassen, im Aussenbereich 6er-Tische. Für Eltern mit Kindern besteht keine Begrenzung bezüglich Anzahl Personen pro Tisch.

Eine Grossmutter, deren Tochter und Schwiegersohn kommen mit den drei Enkelkindern ins Restaurants: Dürfen Sie am gleichen Tisch sitzen?

Im Innenbereich geht das nicht. Die Regel, wonach Kinder am gleichen Tisch sitzen dürfen, gilt nur für die Eltern. Im Aussenbereich kann diese Gruppe an einem Tisch platziert werden, da dort sechs Personen pro Tisch zugelassen sind.

Zwei Paare, jedes mit zwei Kindern, möchten am gleichen Tisch sitzen. Geht das?

Nein. Im Innenbereich geht das nicht, da die 4-Personen-Regel nur überschritten werden darf, wenn Eltern mit ihren Kindern am Tisch sitzen. Im Aussenbereich geht es nicht, weil die Gruppe mehr als 6 Personen umfasst.

Ist Catering möglich?

Ja. Wir raten, keine grösseren Bestellungen anzunehmen als es die Regeln für das Zusammentreffen von Gruppen vorgeben, drinnen 30 Personen und draussen 50 Personen. Wir gehen davon aus, dass diese Personengrenzen per Juli 2021 angehoben werden.

Zwischen den Gruppen gilt ein 1.5-Meter-Abstand «von Schulter zu Schulter», wenn die Gäste Seite an Seite sitzen, und «von Tischkante zu Tischkante», wenn die Gäste Rücken an Rücken sitzen. Was gilt, wenn die Gäste «Schulter an Rücken» sitzen?

Es sind 1.5 Meter von Tischkante zu Tischkante einzuhalten.

Vielen Dank an GastroAargau und GastroVaud für die Inputs.


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