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23.06.2021

Corona-Auflagen: Was gilt ab 26. Juni?

Innen, aussen, tanzen, heiraten, Public-Viewing, Homeoffice

Ab Samstag, 26. Juni 2021 werden die Massnahmen gegen das Coronavirus stark reduziert und vereinfacht. Hier sind Antworten, die uns in den nächsten Tagen und Wochen oft gestellt werden. Ausser von denjenigen, die den folgenden Text lesen.

Was gilt im Innern von Restaurants?

Im Innenbereich von Restaurants gilt weiterhin eine Sitzpflicht. Es gibt aber keine Beschränkung auf vier Personen mehr. Pro Gruppe müssen die Kontaktdaten nur noch von einer Person erfasst werden. Die Gäste müssen eine Maske tragen, wenn sie sich im Restaurant bewegen. Zwischen den Gästegruppen muss ein Abstand von 1.5 Meter eingehalten werden oder als Alternative eine Abschrankung angebracht werden. Das Personal mit Gästekontakt trägt in Innenräumen auch eine Maske.

Welche Regeln gelten auf den Restaurant-Terrassen?

Es gilt einzig noch, dass zwischen den Gästegruppen entweder der erforderliche Abstand eingehalten oder wirksame Abschrankungen angebracht werden. Die Gästegruppen sollten sich aber nicht durchmischen. Die Maskenpflicht, die Beschränkung der Gästegruppen auf sechs Personen, die Erhebung von Kontaktdaten und die Sitzpflicht werden aufgehoben.

Was gilt, wenn der Zugang nur für Personen mit Zertifikat möglich ist?

In diesem Fall können alle Schutzmassnahmen für Gäste im Innen- und Aussenbereich aufgehoben werden. Betreffend das Personal mit Gästekontakt gilt: entweder müssen sie alle im Innenbereich eine Maske tragen; oder es kann auf die Maske verzichtet werden, wenn das gesamte Personal mit Gästekontakt wie die Gäste auch über ein Zertifikat verfügt. Der Betreiber muss eine dieser Optionen wählen.

Ist die Grösse einer Gästegruppe weiterhin eingeschränkt?

Nein, die Beschränkungen werden sowohl im Innen- als auch im Aussenbereich aufgehoben.

Sind Tanzveranstaltungen wieder möglich?

Veranstaltungen, an denen das Publikum tanzt (neben Discoanlässen auch z.B. Rockkonzerte), sind nur dann möglich, wenn der Zutritt auf Personen mit Covid-19-Zertifikat eingeschränkt wird. Ab 1000 Personen sind die Vorgaben zu Grossveranstaltungen zu beachten (Bewilligungspflicht).

Was gilt für ein Hochzeitsfest?

Findet das Hochzeitsfest in einer öffentlich zugänglichen Einrichtung statt (z.B. gemieteter Saal eines Restaurants), dürfen maximal 250 Gäste dabei sein, im Freien 500. Es ist nicht zulässig, im Rahmen eines Hochzeitsfests eine Tanzveranstaltung durchzuführen.

Werden nur Gäste eingelassen, die ein Covid-19-Zertifikat haben, ist die Teilnehmerzahl nicht beschränkt, und es darf getanzt werden.

Für die Trauung in der Kirche bzw. eine religiöse Hochzeitszeremonie gelten die Vorgaben für religiöse Veranstaltungen. Für die Eheschliessung im Zivilstandesamt gelten die Vorgaben des Eidgenössischen Amts für Zivilstandswesen. Findet das Hochzeitsfest zuhause statt, gelten die Vorgaben für private Veranstaltungen (maximal 30 Personen innen oder 50 Personen draussen).

Wie können Vereinstreffen durchgeführt werden?

Vereinstreffen, auch Generalversammlungen, gelten als Veranstaltungen. Es gelten die gleichen Obergrenzen wie an anderen Veranstaltungen (1000 Personen insgesamt bei Sitzpflicht; 250 Vereinsmitglieder innen oder 500 aussen, wenn man sich frei bewegt). Im Innern gilt weiterhin Maskenpflicht, und der Abstand muss soweit möglich eingehalten werden. Zudem muss ein Schutzkonzept erarbeitet werden. Wird der Zugang auf Personen mit Covid-19-Zertifikat eingeschränkt, gelten keine Beschränkungen.

Müssen Arbeitnehmer mit Kundenkontakt nach wie vor eine Maske tragen?

In Geschäften und Läden und anderen öffentlich zugänglichen Innenbereichen gilt weiterhin eine Maskenpflicht, auch für das Personal. Im Aussenbereich gilt keine staatliche Maskenpflicht mehr.

In öffentlichen Einrichtungen und Betrieben oder an Veranstaltungen, bei denen der Zugang auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt ist, gilt: Arbeitnehmer und weitere Personen, die dort tätig sind und vor Ort Kontakt haben zu Gästen, Kunden oder Besuchern, müssen entweder alle über ein Zertifikat verfügen oder alle im Innenbereich eine Gesichtsmaske tragen. Der Betreiber oder Organisator muss die Umsetzung der einen oder anderen Option sicherstellen.

Welche Regeln gelten für das Homeoffice?

Die Homeoffice-Pflicht wird aufgehoben, sie gilt jedoch noch als Empfehlung. Jeder Arbeitgeber kann hier eine sinnvolle Regelung für seinen Betrieb treffen: Das Arbeiten von zuhause aus kann nach wie vor ein Instrument zum Schutz der Arbeitnehmenden bilden.

Unter welchen Voraussetzungen sind Public-Viewing-Anlässe zulässig?

Es ist davon auszugehen, dass sich die anwesenden Personen während des Public Viewings nicht an einem fixen Sitzplatz befinden, sondern sich frei bewegen. In Innenräumen sind bei solchen Veranstaltungen höchstens 250 Besucher zulässig, im Freien 500.

In Innenräumen und auch im Freien darf maximal zwei Drittel der Kapazität besetzt werden. Essen und Trinken auf den Sitzplätzen ist erlaubt, wenn die Kontaktdaten aller Besucher einschliesslich Sitzplatznummer erhoben werden. Falls eine Sitzpflicht besteht (und auch umgesetzt wird), dürfen 1000 Personen anwesend sein.

Für Public Viewings, die nur für Personen mit Covid-Zertifikat zugänglich sind, bestehen keine Einschränkungen.


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