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19.10.2021

Schaffung einer nationalen Antragsstelle

Wie Touristen ein Schweizer Covid-Zertifikat erhalten können

Seit dem 20. September 2021 können alle Personen, die mit einem von der European Medicines Agency (EMA) zugelassenen Impfstoff im Ausland geimpft sind und die in der Schweiz Wohnsitz haben oder in die Schweiz einreisen, ein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen. Bislang wurde das Antragsverfahren je nach Kanton unterschiedlich gehandhabt.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) haben nun eine zentralisierte Antragsmöglichkeit erstellt – die nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat. Diese richtet sich an Touristen, Auslandschweizer sowie Ausländer mit einem Wohnsitz in der Schweiz, die darüber einen Antrag auf ein Schweizer Covid-Zertifikat einreichen können.

Die Bearbeitungsdauer eines Antrags kann bis zu fünf Arbeitstage dauern und der Antrag ist für Besucher der Schweiz kostenpflichtig (30 Franken). Bis und mit 24. Oktober 2021 gilt die Übergangsfrist für alternative Impfnachweise. Ab dem 25. Oktober 2021 dürfen alternative Impfnachweise wie etwa ein Impfbüchlein in Papierform nicht mehr akzeptiert werden.


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