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04.12.2021

Zertifikat, Masken, Sitzkonsum, 2G-Option, Mitarbeiter, Terrassen

Häufig gestellte Fragen zum neuen Massnahmenpaket

Die Corona-Massnahmen werden verschärft. Zertifikatspflicht, Maskenpflicht, Sitzpflicht, 2G-Option: Auf die Details kommt es an. Hier listen wir Antworten auf häufig gestellte Fragen auf.

1. Gibt es Personenbeschränkungen in Innenräumen?


Es gibt keine allgemeinen Personenbeschränkungen, aber das Covid-Zertifikat ist bei Personen ab 16 Jahren ab einer bestimmten Obergrenze empfohlen oder obligatorisch. Bei mehr als 10 Personen älter als 16 Jahre an privaten Veranstaltungen (z.B. Familienessen) ist der Einsatz des Zertifikats empfohlen. An allen Veranstaltungen ist es obligatorisch.

2. Bei welchen Veranstaltungen braucht es kein Covid-Zertifikat?

Ausnahmen gibt es einzig bei folgenden Veranstaltungen mit höchstens 50 Personen: Religiöse Veranstaltungen, Bestattungsfeiern, Anlässe im Rahmen der üblichen Tätigkeit und der Dienstleistungen der Behörden, Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung, wie politische Versammlungen, sowie Treffen etablierter Selbsthilfegruppen in den Bereichen der Suchtbekämpfung und der psychischen Gesundheit.

3. Ist es erlaubt, nur Geimpften und Genesenen Zutritt zu gewähren (2G)?

Öffentlich zugängliche Einrichtungen mit Zertifikatspflicht haben die Möglichkeit, Personen mit Testzertifikat nicht zu akzeptieren. Sie können den Zugang für Personen über 16 Jahren auf Inhaber eines Impf- oder Genesungszertifikats beschränken. In diesem Fall gelten keine Masken- und keine Sitzpflicht. Es wird in jedem Fall empfohlen, so weit wie möglich die Hygienemassnahmen, wie Abstandhalten und Händewaschen, zu befolgen.

4. In welcher Situation ist 2G möglich?

Private Einrichtungen wie Restaurants, Bars und Diskotheken sowie öffentlich zugängliche Anlagen und Einrichtungen aus den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport können den Zugang bei Personen über 16 Jahren auf Inhaber eines Impf- oder Genesungszertifikats beschränken. Organisatoren von Veranstaltungen haben dieselbe Möglichkeit. Negativ getestete Personen haben in diesem Fall keinen Zugang zu den Einrichtungen und Veranstaltungen.

5. Ist 2G freiwillig?

2G ist immer freiwillig. Ein Restaurant, eine Bar, ein Club oder eine Veranstaltung darf auch mit 3G betrieben resp. durchgeführt werden. Dann gilt aber immer sitzende Konsumation und Maskenpflicht. Die Konsumation darf im Sitzen auch auf dem Konzertstuhl geschehen, es braucht keine separaten Flächen dafür.

6. Müssen Diskotheken und Tanzlokale weiterhin die Kontaktdaten aufnehmen?

Ja, sie müssen die Kontaktdaten weiterhin aufnehmen. Es spielt dabei keine Rolle, ob sie mit 2G oder 3G betrieben werden.

7. Wie kann die Kontrolle von 2G erfolgen?

Die Kontrolle von 2G muss bis zur Lancierung der angepassten Prüf-App manuell erfolgen. Am einfachsten ist es dabei auf die Dauer des Zertifikats zu achten, dieses muss mindestens noch 72 Stunden (3 Tage) gültig sein.

8. Gilt bei Anlässen mit 2G oder 3G auch eine entsprechende Pflicht für die Mitarbeitenden?

Mitarbeiter können weiterhin mit den bekannten Schutzmassnahmen ohne Zertifikat beschäftigt werden. Die Befreiung von der Maskenpflicht bei Mitarbeitern mit einem Zertifikat fällt ab 6. Dezember 2021 wieder dahin. Ab dann gilt eine generelle Maskenpflicht für alle Mitarbeitenden in Innenräumen, in denen sich mehr als eine Person aufhält (auch wenn sie über ein Zertifikat verfügen).

Gemäss BAG ist eine 2G-Pflicht im Gastgewerbe für Angestellte nicht gerechtfertigt – aus arbeitsrechtlicher Sicht sei dies nur in ganz spezifischen Fällen möglich, beispielsweise im Gesundheitsbereich. Wird der Zugang zu einem Betrieb auf geimpfte und genesen Personen eingeschränkt (2G), entfällt zwar die Maskentragpflicht für Gäste. Für Mitarbeitende gelten jedoch die übergeordneten Vorgaben für den Schutz am Arbeitsplatz und somit eine Maskenpflicht in Innenräumen, unabhängig vom Immunitätsstatus der Mitarbeitenden. Kantonale Behörden können zu einer anderen Interpretation gelangen.

Die Maskenpflicht entfällt für Angestellte nur, wenn es aufgrund der Art der Tätigkeit oder aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist, eine Gesichtsmaske zu tragen. Es ist denkbar, dass in der Küche bei verschiedenen Tätigkeiten das Tragen einer Maske kaum möglich ist (z.B. rasches Durchweichen der Maske aufgrund von Dampfentwicklung oder starken Schwitzens). In diesen Fällen kann darauf verzichtet werden, es müssen aber weitere organisatorische Massnahmen getroffen werden. Dies kann etwa beinhalten, dass nur eine Person in der Küche arbeitet oder in getrennten Teams gearbeitet wird. Oder dass Trennwände zwischen den Mitarbeitenden angebracht werden. Auch könnte man Produktionsschritte in einen anderen Raum auslagern.

9. Welche Regeln sind zu beachten, wenn man an der Bar eines Restaurants oder einer Diskothek ein Getränk zu sich nehmen möchte?

In einem Innenraum ist es nicht erlaubt, im Stehen zu essen oder zu trinken. Man muss sich zum Konsumieren hinsetzen. Steht man im Innenbereich eines Restaurants oder einer Diskothek vom Tisch auf, muss man eine Maske tragen. Diese Einschränkungen gelten nicht in Restaurants oder Diskotheken, die den Zugang bei Personen über 16 Jahren auf Inhaber eines Impf- oder Genesungszertifikats beschränken.

10. Was gilt im Aussenbereich?

Aussenbereiche können ohne Zertifikat betrieben werden. Es gilt keine Maskenpflicht im Freien, auch nicht für die Mitarbeitenden. Es gibt keine Grössenbeschränkung für Gästegruppen. Zwischen den Gruppen muss ein Abstand von 1.5 Metern (oder eine Abschrankung) sein. Im Freien gibt es keine Sitzpflicht bei Konsumation. Es sind keine Kontaktdaten zu erfassen.

11. Was gilt in Personalrestaurants?

Betriebskantinen (sowie Restaurationsbetriebe im Transitbereich von Flughäfen) können auf die Beschränkung des Zugangs auf Personen mit einem Zertifikat verzichten. Sie müssen geeignete Schutzmassnahmen vorsehen, namentlich die Einhaltung des erforderlichen Abstands zwischen den Gästen oder Gästegruppen und die Sitzpflicht während der Konsumation.

12. Das Covid-Zertifikat ist an privaten Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen über 16 Jahren empfohlen. Wer ist für die Überprüfung der Gültigkeit des Zertifikats verantwortlich?

An privaten Veranstaltungen liegt die Kontrolle des Zertifikats in der Verantwortung der Gruppe. Diese Massnahme ermöglicht es, das Übertragungsrisiko zu begrenzen, indem für ungeimpfte Personen einen Anreiz geschaffen wird, sich testen zu lassen. Zudem soll die Bevölkerung für die Tatsache sensibilisiert werden, dass Ansteckungen im privaten Bereich häufig vorkommen. Es handelt sich um eine Empfehlung. Bei Nichteinhaltung dieser Massnahme ist keine Strafe vorgesehen.

13. Welche Schutzmassnahmen sind einzuhalten, wenn ich ein Familientreffen mit mehr als 30 Personen organisiere?

Es gelten dieselben Weisungen wie bei anderen Veranstaltungen. Der Zugang ist auf Personen mit einem gültigen Covid-Zertifikat beschränkt, und das Tragen einer Maske ist obligatorisch. Ausserdem sind die Weisungen für Gaststätten in Bezug auf die Konsumation zu beachten, d.h. man muss sich zum Essen oder Trinken hinsetzen. Wenn der Zugang auf Personen mit einem Impf- oder Genesungszertifikat beschränkt ist, ist es nicht obligatorisch, sich zum Essen oder Trinken hinzusetzen.

14. Wenn ich mich mit Freunden zu einer sportlichen Aktivität, z.B. Hallenfussball, Tanzen oder Eishockey, oder zu einer kulturellen Aktivität, z. B. Theatergruppe oder Musikprobe, treffe, sind Zertifikat und Maske obligatorisch? Wer ist für die Kontrolle verantwortlich?

Jede sportliche oder kulturelle Aktivität, die in geschlossenen Räumen stattfindet, erfordert nun ein gültiges Covid-Zertifikat. Es gibt keine Ausnahmen mehr für Versammlungen mit bis zu 30 Personen. Der Organisator der Aktivität muss die Gültigkeit des Zertifikats kontrollieren. Wenn keine Maske getragen wird, muss der Organisator die Kontaktdaten der anwesenden Personen sammeln, um sie im Falle einer Infektion rasch kontaktieren zu können.

15. Wenn ich zur Eisbahn gehe, welche Regeln sind zu beachten?

Wenn die Eisbahn überdacht ist, müssen Personen über 16 Jahren ein gültiges Covid-Zertifikat haben. Wenn das Tragen einer Maske unpraktisch ist, ist der Betreiber verpflichtet, die Kontaktdaten der anwesenden Personen zu sammeln. Wenn sich die Eisbahn im Freien befindet, gibt es keine Zertifikats- oder Maskenpflicht (weder für das Publikum noch für die Eisläufer).

16. Ist das Zertifikat während Messen und Gottesdiensten obligatorisch?

In einer Kirche oder einer anderen Kultstätte ist das Tragen einer Maske obligatorisch. Ab 50 Personen müssen die Anwesenden zusätzlich ein gültiges Covid-Zertifikat haben.

17. Müssen Personen, die in einem Chor oder einer Musikgruppe singen, bei einem Konzert in einem geschlossenen Raum eine Maske tragen?

Personen, die in einem geschlossenen Raum singen, müssen nicht zwingend eine Maske tragen, aber sie müssen über ein gültiges Covid-Zertifikat verfügen. Wenn sie keine Maske tragen möchten, müssen die Kontaktdaten der anwesenden Personen gesammelt werden, damit sie bei Bedarf rasch kontaktiert werden können. Grundsätzlich ist der Veranstalter für die Sammlung der Daten verantwortlich.

18. Gilt die Ausweitung der Maskenpflicht auch für geimpfte oder genesene Personen?

Ja, an Orten, wo das Tragen einer Maske obligatorisch ist, gilt die Massnahme für alle, unabhängig vom Immunstatus der Person.

19. Welche Regeln müssen an Weihnachtsmärkten beachtet werden?

Bei Weihnachtsmärkten im Freien werden die Schutzmassnahmen von den Veranstaltern in Zusammenarbeit mit den Behörden festgelegt. Je nach Weihnachtsmarkt ist der Zugang auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt und gegebenenfalls das Tragen einer Maske obligatorisch. Es wird in jedem Fall empfohlen, die Hygienemassnahmen, wie Abstandhalten und Händewaschen, zu befolgen.

20. Was gilt neu für Bildungseinrichtungen im Hochschulbereich?

Legt ein Kanton oder eine Hochschule eine Zugangsbeschränkung fest, so befreit dies nicht von der Pflicht, angemessene Schutzmassnahmen vorzusehen, und insbesondere nicht von der Maskenpflicht. Die bisherige Kapazitätsbeschränkung auf zwei Drittel fällt hingegen weg, unabhängig davon, ob eine Zertifikatszugangsbeschränkung besteht oder nicht.

21. Welche Neuerungen gelten am Arbeitsplatz?

Neu gilt eine generelle Maskentragpflicht für alle Mitarbeitenden in Innenräumen, in denen sich mehr als eine Person aufhält, dies unabhängig davon, ob sie über ein Zertifikat verfügen oder nicht. Ausnahmen sind vorgesehen für Situationen, in denen aus Sicherheitsgründen oder aufgrund der Art der Tätigkeit keine Maske getragen werden kann, sowie für Personen, die z.B. aufgrund eines ärztlichen Attests vom Tragen einer Maske ausgenommen sind.


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