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13.12.2021

GastroSuisse nimmt 2G in Kauf

Präsidentenkonferenz verabschiedet Positionspapier

Die Präsidentinnen und Präsidenten der 26 Kantonalverbände von GastroSuisse haben sich anlässlich einer ausserordentlichen digitalen Präsidentenkonferenz zur aktuellen Lage ausgetauscht. Besprochen wurden die Massnahmen, die der Bundesrat am letzten Freitag in Konsultation geschickt hat.

Die Präsidentenkonferenz war sich einig, die Einführung von 2G in Kauf zu nehmen. Die Einführung von «2G plus» lehnt sie hingegen ab. Genauso klar lehnt das Gremium die zweite Variante ab, bei der der Bundesrat sogar die Schliessung von Restaurants, Bars und Clubs vorsieht. Die Präsidentenkonferenz war sich ebenso einig, dass weitere Hilfsmassnahmen nötig sind und gefordert werden.

Das Gastgewerbe steht einmal mehr im Fokus der Massnahmen. GastroSuisse verlangt vom Bundesrat, dass endlich auch andere Lebensbereiche ihren Beitrag zur Pandemiebewältigung leisten und in Verantwortung genommen werden. Ein Lockdown muss das letzte Mittel sein und müsste alle Lebensbereiche gleich einschränken.

Voraussichtlich am kommenden Freitag will der Bundesrat entscheiden, ob und welche Verschärfungen kommen sollen. Bis dahin setzen wir uns gemeinsam mit den Kantonalverbänden dafür ein, dass sich der Bundesrat für die erste Variante entscheidet.

Position von GastroSuisse zur Corona-Politik des Bundesrats

Der Bundesrat hat am 10. Dezember 2021 zwei Varianten für weitergehende Massnahmen in Konsultation gegeben. Er will flächendeckend 2G oder alternativ sogar einen Lockdown einführen. GastroSuisse nimmt zur aktuellen Situation folgende Position ein:

Wir anerkennen das Bestreben des Bundesrats, die Stilllegung des öffentlichen Lebens zu vermeiden. Mit nationalen Regelungen kann der Bundesrat für Klarheit und Gerechtigkeit sorgen. Trotzdem bedauert GastroSuisse, dass einmal mehr das Gastgewerbe mit Sanktionen belegt werden soll, während andere Lebensbereiche keinen ausreichenden Beitrag zur Pandemiebewältigung leisten.

Die Verunsicherung in der Bevölkerung – aufgrund der erhöhten Fallzahlen und der steigenden Hospitalisierungen sowie der Home-Office-Empfehlungen – führen zu vielen Stornierungen und ausbleibenden Buchungen. Diese Situation hat viele gastgewerbliche Unternehmen wieder in eine existenzbedrohliche Lage gebracht. Diese bangen darum, ihre Mitarbeitenden entlohnen zu können.

GastroSuisse hat gegenüber der Regierung folgende Hauptforderungen:

In Anbetracht der pandemischen Lage nimmt die Branche die Einführung von 2G in Kauf. Die Einführung von 2G+ lehnen wir kategorisch ab. Wir lehnen ebenso die Variante 2 des Bundesrates ab – ein Lockdown muss das letzte Mittel sein und müsste alle Lebensbereiche gleich einschränken.

2G darf nicht für das Personal im Gastgewerbe gelten. Stattdessen soll für das Personal eine Test- oder Maskenpflicht gelten. Es sind ausreichend Testkapazitäten bereitzustellen und die Tests sind wieder durch den Staat zu finanzieren.

Das Gastgewerbe wurde seit Beginn der Krise immer wieder eingeschränkt, obwohl nachweislich kein primäres Risiko aus dieser Branche hervorgeht. Massnahmen müssen dort ergriffen werden, wo zurzeit besonders viele Ansteckungen erfolgen. Deshalb erwartet die Branche, dass endlich auch andere Lebensbereiche ihren Beitrag zur Pandemiebewältigung leisten und in Verantwortung genommen werden.

Der Bund muss Umsatzausfälle entschädigen, die infolge von 2G entstehen. Der Bund muss auch eine schweizweit einheitliche, neue Entschädigungslösung schaffen. Die bisherige Härtefallreglung wird der aktuellen Lage nicht mehr gerecht. Für die am stärksten betroffenen Betriebe könnte der Bund rasch Hilfen in Form von Vorschüssen sprechen und nachträglich die Umsatzausfälle auf einfache Art auf Basis der Mehrwertsteuer-Abrechnungen entschädigen. Auf diesem Umsatzrückgang müssen die Fixkosten entschädigt werden.

Das vereinfachte Anmelde- und summarische Abrechnungsverfahren bei den Kurzarbeitsentschädigungen ist sofort zu verlängern. Die Corona-Erwerbsersatzlösung muss weiterhin möglich sein und die Anspruchsgrenze muss deutlich gesenkt werden. Die Amortisation der Covid-Kredite und die Rückzahlungsforderungen von Härtefallgeldern bei einem Jahresgewinn müssen gestoppt werden. Nur so kann die Erosion der Branche gestoppt werden.

Diese Position wurde am 10.12.2021 von der ausserordentlichen Präsidentenkonferenz GastroSuisse einstimmig beschlossen.


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