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15.05.2007
Freier Personenverkehr
Am 1. Juni 2007 tritt die Personenfreizügigkeit in eine neue Phase
Die Kontingente für Bürger aus Frankreich, Deutschland, Österreich, Italien, Spanien, Portugal, Vereinigtes Königreich, Irland, Dänemark, Schweden, Finnland, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Griechenland, Zypern, Malta, Norwegen, Island und Liechtenstein fallen weg. Die Einrichtungszeit für selbständig Erwerbstätige wird aufgehoben. Bewilligungen für Grenzgänger aus diesen Staaten sind neu für die ganze Schweiz gültig. Aufenthalts-, Kurzaufenthalts- und Grenzgängerbewilligungen bleiben bestehen! Stellenwechsel sind weiterhin meldepflichtig.
Die arbeitsmarktlichen Zulassungsbeschränkungen (Inländervorrang, Lohnkontrolle, aufsteigende Kontingente) für Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien, Slowakei, Estland, Litauen, Lettland bleiben noch bis zum 30. April 2011 bestehen. Die Personenfreizügigkeit gilt noch nicht für Bulgarien und Rumänien.
Dossier: Ausländerrecht
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=826
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