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02.07.2006

Vorsicht bei Ferienauszahlungen!

Gesetzliches Abgeltungsverbot…

Beschäftigen Sie Teilzeitmitarbeiter mit regelmässigen oder grösseren Pensen im Monatslohn! Die prozentuale Entschädigung des Ferienguthabens mit 10.65% (bei 5 Wochen Ferien pro Jahr) respektive mit 8.33% (bei 4 Wochen Ferien) ist nur bei sehr unregelmässigen Arbeitseinsätzen gestattet. Bei grösseren oder regelmässigen Pensen - etwa ab 40 bis 50% - verstösst die Ferienauszahlung gegen das gesetzliche Abgeltungsverbot. Werden die Ferien trotzdem ausbezahlt, riskiert der Arbeitgeber, dafür ein zweites Mal zur Kasse gebeten zu werden.

Quelle: Rechtsdienst GastroSuisse


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