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18.04.2006

Wird der Stadtcasino-Wirt enteignet?

Umzonung könnte Mietrecht aushebeln

Das alte Stadtcasino soll bereits im nächsten Jahr abgerissen und durch einen spektakulären, 25 Meter hohen Neubau von Zaha Hadid ersetzt werden. Auch wenn Heimatschutz und einige Architekturkritiker Bedenken äussern, begrüssen wir es doch, dass unsere Stadt eine weitere Sehenswürdigkeit erhalten soll. Unsere Abklärungen betreffend der Restauration im Stadtcasino werfen allerdings Fragen auf.

Auf Nachfrage teilte uns die Gastrag, zu welcher die Betriebsgesellschaft KOB AG gehört, mit, dass der Mietvertrag für die diversen Gastronomiebetriebe im Stadtcasino noch nicht gekündigt wurde. Das erstaunt sehr, ist doch im Grundbuch ein Mietvertrag bis 2017 eingetragen! Der Wirt bekundete schon mehrmals, dass er den Vertrag erfüllen will, was angesichts von Investitionen in der Höhe von über 12 Millionen Franken nicht verwundert.

Was mögen wohl die Gründe sein, weshalb die Casino-Gesellschaft den Mietvertrag noch nicht kündigte? Weiss sie, dass sie vor Gericht keine Chance hat, ohne riesige Abfindungssummen aus dem Mietvertrag auszusteigen? Oder dauert ihr der Gerichtsweg einfach zu lange? Eine unscheinbare Publikation im Kantonsblatt kurz vor der Fasnacht nährt den Verdacht, dass die Casino-Gesellschaft einen anderen Weg einschlagen will: Die Pächterin soll mit Hilfe des Staates enteignet werden! Das hätte weitrechende Konsequenzen, müsste die KOB AG doch wohl Konkurs anmelden und 124 Leute ohne Sozialplan entlassen.

Die geplante Umzonung des Casino-Areals in eine "Zone für Nutzung im öffentlichem Interesse" lässt aufhorchen. Weshalb braucht es diese Umzonung überhaupt? Der Musiksaal von 1876 und der Hans-Huber-Saal von 1905 sind bereits in der Schutzzone, die restlichen Gebäudeteile in der Schonzone. Erfolgt die Umzonung nur deshalb, um damit das Mietrecht auszuhebeln und um sich nicht um lästige Bauvorschriften kümmern zu müssen? Ein Blick auf den Zonenplan der Stadt Basel zeigt, dass sich in der "Zone für Nutzung im öffentlichen Interesse" nur Objekte befinden, die vom Staat finanziell getragen werden. Es sind dies unter anderem Schulen, Spitäler, Parkanlagen und das Theater. Soll der Staat den Betrieb des neuen Stadtcasinos subventionieren? Das wären Neuigkeiten für die Öffentlichkeit.


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In der Zwischenzeit räumte die Casino-Gesellschaft in einer Medienmitteilung ein, dass eine Enteignung "grundsätzlich möglich" sei. Gleichzeitig teilte sie der Öffentlichkeit mit, dass sie dem Pächter eine Entschädigung von gut 6 Mio. Franken zahlen wolle. Unkundige Personen soll der Eindruck vermittelt werden, dass es sich bei diesem Betrag lohnt, den langfristigen Mietvertrag zu beenden. Das schätzen wir anders ein, betrifft doch ein wesentlicher Teil des Angebots Investitionen, zu welchen die KOB AG verpflichtet war und deren Abgeltung eine Selbstverständlichkeit wäre. Es ist ungeheuerlich, nur schon an die Möglichkeit einer Enteignung zu denken: Die Casino-Gesellschaft ist eine private Institution ist und nicht Teil der öffentlichen Verwaltung. Folgerichtig ist der Mietvertrag nach den Regeln des Zivilrechts zu beurteilen. Enteignung wäre ein schwerer Verstoss gegen rechtsstaatliche Prinzipien!


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