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28.02.2005

Werden Heizstrahler verboten?

Rechtliche Grundlage fehlt noch

Anfangs Dezember 2004 teilte das Amt für Umwelt und Energie mit, dass Heizungen im Freien den Grundsätzen des Energiegesetzes widersprechen. In der Verordnung zum Energiegesetz ist tatsächlich ein klares Verbot formuliert, in der Zwischenzeit wurde aber erkannt, dass der betreffende Paragraph nicht genügend auf das Gesetz abgestützt ist.

Den Behörden fehlt momentan eine fundierte rechtliche Grundlage, um die Entfernung der Heizstrahler zu verfügen. Allerdings soll das Energiegesetz schon bald die notwendigen Anpassungen erfahren. Die Energiefachstelle Basel-Stadt geht davon aus, dass schon bald ein demokratisch abgestütztes Verbot bestehen wird.


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